zurück zur Übersicht

Misshandlung meies Hundes

von Waltraud S.

Am 19.06.2012 wurde ich, sowie mein junger Rüde Clyde von einem betrunken geschlagen und Clyde getreten, habe sofort Anzeige erstattet der Herr hat auch eine Strafe aber nur wegen mir bekommen!Meine Wunden sind verheilt, aber Clyde zeigt seit diesem Tage Auffälligkeiten die ich mit Unruhe beobachte! Er bellt und springt Männer, manchmal auch Kinder an, nach (beißen tut er nicht) wenn er etwas in Bedrängnis kommt, d.h. viele Menschen gehen an uns vorbei, oder wir sind mitten drinnen und DAS hat er vorher nicht gemacht, er ist sonst ein ruhiger Geselle und unser Zweithund ein Pinschterrierweibchen, sehr rege (Clyde ist ein Labrador, Dallmatiner- Jagdhund Mischling), Sie sind ein gutes Team und das FREUT UNS, hilft aber nicht bei dieser jetzigen Problematik! Wir versuchen jetzt selbst das zu regeln indem ich ihn nass spritze, er aber entsetzt über mich ist, noch kann ich oft so schnell reagieren, also werden wir zum Tierpsychologen gehen müssen! Mir kommt es noch nicht einmal so auf das Geld an, denn dieser Mann hat eh keines, aber irgendwie möchte ich eine Strafe, oder ist das im Gesetzt nicht verankert bei einer solchen Misshandlung, das er mal Dienst in einem Tierheim tun muß, damit er sieht was er da gemacht hat, denn auch dort sind ja jede Menge gestörte Tiere die dann abgegeben wurden weil ihnen so etwas Ähnliches passiert ist! Clyde wird ganz anders erzogen und er hängt schwer an uns und wir an ihm, wir würden ihn NIE züchtigen und waren so stolz auf unseren Spanier der so zurückhaltend vornehm war - ehrlich -!So das - ist die ungefähre Sachlage und nun kommt es darauf an, ob es da etwas zu machen gibt?ich hoffe auf einen positiven Bescheid, Verhandlung etc. ist wohl wegen der Geringfügigkeit nicht geplant, aber als geringfügig kann man den Schaden an meinem Tier wohl eher nicht sehen!Herzlichen Dank für ihre Rückantwort mfg Waltraud

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Unabhängig von der Rechtslage, möchte ich Ihnen zunächst dringend ans Herz legen, mit Clyde zu einem erfahrenen Hundetrainer zu gehen, um nicht mit gut gemeinten Selbstversuchen Clydes Angst eventuell noch zu verschlimmern. Auch wenn ich Ihre Idee der Ableistung eines Dienstes im Tierheim gut finde, kann ich Ihnen hinsichtlich der rechtlichen Durchsetzung nur wenig Hoffnung machen. Offensichtlich hat es eine Verhandlung gegen den Täter wegen Körperverletzung und eine entsprechende Verurteilung gegeben. Die Tritte gegen Clyde stellen rein rechtlich einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und unter Umständen eine Sachbeschädigung dar. Leider kann ich aus Ihrer Schilderung, dass eine Verhandlung “wohl nicht geplant ist“ nicht entnehmen, ob es überhaupt ein Ermittlungsverfahren wegen dieser Delikte gibt oder ob ein solches bereits wegen Geringfügigkeit endgültig eingestellt wurde. Dies wäre jedoch wichtig zu wissen, da nach einer endgültigen Einstellung keine weiteren Schritte möglich wären. Da Ihr Hund jedoch durch das Verhalten des Täters geschädigt wurde, wäre ein Schadensersatzanspruch wegen entstandener Tierarzt- und Hundetrainerkosten zu überlegen. Vor dem Hintergrund, dass der Täter kein Geld hat, ist abzuwägen, ob sich die Geltendmachung eines solchen Schadens überhaupt lohnt.

763.072 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung