zurück zur Übersicht Tierhaftpflcht für Katzen 19.08.2012 von Birgit T. Sehr geehrte Frau Fries, ist eine Tierhaftpflcht für freilaufende Katzen nötig oder reicht die Privathaftpflicht? Mit freundlichen Grüßen B. T. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzliches zur allgemeinen Haftung vorweg: Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Für Hundehalter gibt es daher die Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Eine Katzenhalter-Haftpflichtversicherung gibt es nicht. Da Schäden, die durch eine Katze verursacht werden, in der Regel von einer Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Bei Abschluss einer Versicherung sollten Sie daher darauf achten ob und in welchem Umfang Schäden durch Katzen mitversichert sind.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzliches zur allgemeinen Haftung vorweg: Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Für Hundehalter gibt es daher die Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Eine Katzenhalter-Haftpflichtversicherung gibt es nicht. Da Schäden, die durch eine Katze verursacht werden, in der Regel von einer Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Bei Abschluss einer Versicherung sollten Sie daher darauf achten ob und in welchem Umfang Schäden durch Katzen mitversichert sind.