zurück zur Übersicht Todkranken Hasen noch operiert 01.09.2012 von Susanne B. Unser Hase 4 jahre wurde wegen Schwäche bei der Tierärztin vorgestellt .Da wurde beim Temperatur messen festgestellt das Marden in ihm sind er war Blutig unter dem Bauch .Wurde dan gebadet und man stellte fest das er an den Hinterläufen schon von den Marden aufgefressen wurde .Ich habe gebeten um Erlösung auch mein Sohn weinte nach und bad um Erlösung nach 1 Stunde aber die Ärztin sagte uns sie gibt ihn nicht auf und macht eine Op wo er an den Hinterläufen zu den Hoden genäht wurde .er hatte kaum noch Temperatur und war schon schwach wurde mit Schmerzmittel betäubt und gebadet .Er ist wie wir ihn zu Hause hatten nicht mehr auf gestanden hatten ihn warm Gehahlten weil er dir Temperatur nicht Hahlten konnten ist dan Qual voll nach 10 Stunden verstorben .Vieleicht können sie mir Helfen was ich machen kann soll jetzt 173 Euro zahlen für die Behandlung obwohl ich nach einer stunde drum gebeten habe den Hasen zu erlösen .die Ärztin hatte sich geweigert . Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Vorab etwas grundsätzliches zum Thema Tierarztbesuch. Wenn Sie mit Ihrem Tier in eine Tierarztpraxis oder eine Tierklinik gehen und um Untersuchung/Behandlung des Tieres bitten, bieten Sie rein rechtlich an, mit dem Arzt bzw. der Klinik einen Dienstleistungsvertrag zu schließen. Indem der Tierarzt das Tier wie gewünscht behandelt oder untersucht, nimmt er ihr Vertragsangebot an. Damit ist zwischen Ihnen –auch wenn dies mit keinem Wort ausgesprochen wurde- ein mündlicher Dienstvertrag geschlossen worden, an den sich beide Vertragspartner halten müssen. Für Sie bedeutet das zunächst einmal, dass Sie für die Tätigkeit der Tierärztin die von ihr in Rechnung gestellten Gebühren bezahlen müssen. Ob die Operation Ihres Hasen überhaupt geeignet war dem Tier noch zu helfen, erscheint aus Ihrer Schilderung zwar fraglich, müsste jedoch letztlich durch einen Sachverständigen geklärt werden. Eine Teilzahlung der Rechnung werden Sie vornehmen müssen, selbst wenn die Tierärztin den Hasen nach einer Stunde erlöst hätte, Sie dies hätten bezahlen müssen. Um zu prüfen, wie hoch der angemessene Teil der Rechnung ist, müsste diese vorliegen und überprüft werden. Vereinbaren Sie mit der Tierärztin ein Gespräch um die Sache zu klären und einen möglichen Rechtsstreit zu vermeiden. Nehmen Sie zu dem Gespräch am Besten einen unbeteiligten Zeugen mit.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Vorab etwas grundsätzliches zum Thema Tierarztbesuch. Wenn Sie mit Ihrem Tier in eine Tierarztpraxis oder eine Tierklinik gehen und um Untersuchung/Behandlung des Tieres bitten, bieten Sie rein rechtlich an, mit dem Arzt bzw. der Klinik einen Dienstleistungsvertrag zu schließen. Indem der Tierarzt das Tier wie gewünscht behandelt oder untersucht, nimmt er ihr Vertragsangebot an. Damit ist zwischen Ihnen –auch wenn dies mit keinem Wort ausgesprochen wurde- ein mündlicher Dienstvertrag geschlossen worden, an den sich beide Vertragspartner halten müssen. Für Sie bedeutet das zunächst einmal, dass Sie für die Tätigkeit der Tierärztin die von ihr in Rechnung gestellten Gebühren bezahlen müssen. Ob die Operation Ihres Hasen überhaupt geeignet war dem Tier noch zu helfen, erscheint aus Ihrer Schilderung zwar fraglich, müsste jedoch letztlich durch einen Sachverständigen geklärt werden. Eine Teilzahlung der Rechnung werden Sie vornehmen müssen, selbst wenn die Tierärztin den Hasen nach einer Stunde erlöst hätte, Sie dies hätten bezahlen müssen. Um zu prüfen, wie hoch der angemessene Teil der Rechnung ist, müsste diese vorliegen und überprüft werden. Vereinbaren Sie mit der Tierärztin ein Gespräch um die Sache zu klären und einen möglichen Rechtsstreit zu vermeiden. Nehmen Sie zu dem Gespräch am Besten einen unbeteiligten Zeugen mit.