zurück zur Übersicht Rechnungstellung ohne Identitätsnachweis 19.09.2012 von Sonja Z. Sehr geehrte Frau Fries! Ich musste letzte Woche meinen Kater als Vermisst melden. Der Kater ist am Dienstag 11.9. nicht nach Hause gekommen. Am Donnerstag abend habe ich ihn bei Tasso als vermisst gemeldet. Am Freitag früh bei meinem Tierarzt(2km von mir entfernt) und im Tierheim der Umgebung. Am Sa erschien eine Anzeige in der Tageszeitung. Niemand meldete sich!!! Als er am Montag immer noch nicht aufgetauch war rief ich die Tierärzte der Umgebung an und tatsächlich sagte mir ein Tierarzt (8 km von mir entfernt)er hätte am Di. 11.9. eine solche Katze tot zu ihm gebracht bekommen. Autounfall, Kater war sofort tot.Beschreibung des Katers stimmte und der Unfall passierte in meinem Dorf. Auf Nachfrage nach Täto Nr.hieß es man müßte erst nachschauen; am nächsten Tag hieß es, daß Täto Nr. auf Grund des Unfallhergangs nicht mehr lesbar war.Und da wären jetzt natürlich noch 40€ "Entsorgungskosten" zu bezahlen.Muß ich diesem Tierarzt, der es nicht mal für nötig fand im Tierheim nachzufragen oder auf mein Inserat zu antworten jetzt auch noch seine sog. "Entsorgungskosten" zahlen obwohl er mir weder Foto noch Täto Nr. meines Katers sagen konnte? Mit freundlichen Grüßen Sonja Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie neben der Sorge um Ihren Kater und der Ungewissheit, ob er es überhaupt war, sich nun auch noch wegen 40,00 € ärgern müssen. Wenn es sich um Ihren Kater handeln, sind Sie als Halterin auch verpflichtet die entstandenen Kosten zu tragen. Hierfür müsste der Tierarzt aber beweisen können, dass es sich auch tatsächlich um Ihren Kater handelte, damit Sie nicht für fremde Kosten aufkommen. Da die Tätowierung nicht mehr lesbar und Ihr Kater wahrscheinlich nicht gechippt war, wird der Tierarzt diesen Nachweis nur schwer erbringen können. Rein rechtlich ist er nicht verpflichtet gewesen, ein oder mehrere Tierheime anzurufen um den Halter der Katze zu ermitteln und dass er sich nicht auf Inserat gemeldet, könnte schlicht daran liegen, dass er dies gar nicht gelesen hat. Sie müssen nun abwägen, ob Sie den recht geringen Betrag zahlen, um einen Rechtsstreit zu vermeiden oder ob sie sich zunächst weigern und hoffen, dass der Tierarzt für 40,00 € keinen weiteren Aufwand betreibt. Sie riskieren jedoch, dass der Tierarzt Ihnen z.B. einen Mahnbescheid schickt und sie dann mit der Sache noch Monate beschäftigt sind, weitere Kosten produziert werden und im Zweifel ein Gericht die Sache entscheiden muss.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie neben der Sorge um Ihren Kater und der Ungewissheit, ob er es überhaupt war, sich nun auch noch wegen 40,00 € ärgern müssen. Wenn es sich um Ihren Kater handeln, sind Sie als Halterin auch verpflichtet die entstandenen Kosten zu tragen. Hierfür müsste der Tierarzt aber beweisen können, dass es sich auch tatsächlich um Ihren Kater handelte, damit Sie nicht für fremde Kosten aufkommen. Da die Tätowierung nicht mehr lesbar und Ihr Kater wahrscheinlich nicht gechippt war, wird der Tierarzt diesen Nachweis nur schwer erbringen können. Rein rechtlich ist er nicht verpflichtet gewesen, ein oder mehrere Tierheime anzurufen um den Halter der Katze zu ermitteln und dass er sich nicht auf Inserat gemeldet, könnte schlicht daran liegen, dass er dies gar nicht gelesen hat. Sie müssen nun abwägen, ob Sie den recht geringen Betrag zahlen, um einen Rechtsstreit zu vermeiden oder ob sie sich zunächst weigern und hoffen, dass der Tierarzt für 40,00 € keinen weiteren Aufwand betreibt. Sie riskieren jedoch, dass der Tierarzt Ihnen z.B. einen Mahnbescheid schickt und sie dann mit der Sache noch Monate beschäftigt sind, weitere Kosten produziert werden und im Zweifel ein Gericht die Sache entscheiden muss.