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Mündliche Vereinbarung gebrochen!

von Mareike K.

Wegen Umzugs mussten wir uns von unserer Hündin trennen wir dachten eine tolles Zuhause gefunden zu haben wo abgemacht war sie nehmen sie zu sich haben weiße Schäferhunde wie auch unsere ist sollte es nicht klappen hatten sie ja alle zeit der Welt was passendes zu finden,da es bei uns eilte fanden wir die idee gut, bei Übergabe würd mündlich vereinbart das wir vorher informiert werden wenn sie sie weiter vermitteln und wir informiert werden zu wem sie kommt! Nun haben die Sie weiter vermittelt ohne uns vorher zu informieren und wollen uns nich sagen wohin!!sie sagen aus datenschutzgründen dürfen sie uns die adresse nicht geben!stimmt das ?Kann ich die Hündin jetzt als vermisst melden? Oder hab ich andere Möglichkeit? nicht zu wissen wo sie ist und ob es ihr da gut geht bricht uns das Herz! Ich hoffe sehr sie können uns helfen Lg Mareike

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und es danach Probleme mit dem neuen Halter gibt. Auch wenn ich nachvollziehen kann, dass Sie in großer Sorgen sind und wissen möchten, wo die Hündin ist, können Sie sie nicht als vermisst melden, da Sie Ihnen schließlich nicht entlaufen ist. Da Sie leider nicht geschrieben haben, ob Sie Geld für die Hündin erhalten haben, haben Sie mit den neuen Haltern also entweder einen Kaufvertrag oder einen Schenkungsvertrag geschlossen. Solche Verträge können auch mündlich geschlossen werden und die getroffenen Vereinbarungen, wie z.B. die vorherige Informationspflicht, falls die Hündin weitervermittelt werden sollte, sind für beide Parteien verbindlich. Problematisch ist jedoch an diesen mündlichen Verträgen, dass sie in der Regel nur schwer bis gar nicht zu beweisen sind. Wenn die neuen Halter sich weiterhin weigern, müssten Sie diese auf Auskunft verklagen. Hierfür müssten Sie aber zunächst beweisen können, dass diese Verabredung überhaupt getroffen worden ist, da die Gegenseite dies mit Sicherheit bestreiten wird. Des Weiteren müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie das Eigentum an Ihrer Hündin, sei es durch den Verkauf oder durch die Schenkung, auf die neuen Halter übertragen haben und Sie damit auch keine Rechte mehr an der Hündin haben. Das bedeutet im Ergebnis, dass selbst wenn Sie die Daten der derzeitigen Halter der Hündin erhalten sollten, müssen diese weder Kontakt mit Ihnen halten, noch Ihnen die Hündin zurückgeben oder Ihnen ein Besuchsrecht oder ähnliches gewähren.

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