zurück zur Übersicht Katzenentführung 29.09.2012 von Antoine P. Eine Frau aus unserer Gegend hat unsere Katze entführt und ins Tierheim gebracht, weil sie gemeint hat, unser Tier verbringt zu viel Zeit draußen. Sie hat selber 3 Katzen, die bei ihr immer eingesperrt sind und versteht nicht, dass unsere Katze lieber im Freien ihre Zeit verbringt, als auf der Heizung. Wir haben mehrmals mit ihr darüber gesprochen, anscheinend erfolgslos. Wir haben eben gerade erfahren, wo unser Tier sich befindet durch andere Nachbarn, und werden das Tier morgen holen. Ich habe nun folgende Fragen: Darf jdn ein Tier entführen, weil er meint, dass unsere Tiererziehung nicht die richtige ist? Darf das Tierheim sie einfach so aufnehmen? Falls Kosten entstehen, wer soll sie denn tragen? Was könnte man tun, damit es nicht wieder passiert, ohne das Tier einsperren zu müssen? Danke im Voraus für die Antwort! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es sich bei Ihrer Katze um Ihr Eigentum handelt, können Sie frei entscheiden, ob die Katze Freigang erhalten oder als reine Wohnungskatze gehalten werden soll. Die Meinung Ihrer Nachbarin zu diesem Thema ist uninteressant. Da das Verhalten der Dame nicht nur ärgerlich sondern eventuell auch mit Kosten für den Tierheimaufenthalt verbunden sein könnte, sollten Sie die Dame schriftlich per eingeschriebenen Brief auffordern, ab sofort jegliche Einwirkungen auf Ihre Katze, also auf Ihr Eigentum zu unterlassen. Insbesondere das Einfangen und die Abgabe in einem Tierheim hat sie zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Wenden Sie sich an das Tierheim und erklären dort die Situation, damit Ihre Katze dort nicht als Fundkatze gilt und im Zweifel ohne Ihr Wissen vermittelt wird.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es sich bei Ihrer Katze um Ihr Eigentum handelt, können Sie frei entscheiden, ob die Katze Freigang erhalten oder als reine Wohnungskatze gehalten werden soll. Die Meinung Ihrer Nachbarin zu diesem Thema ist uninteressant. Da das Verhalten der Dame nicht nur ärgerlich sondern eventuell auch mit Kosten für den Tierheimaufenthalt verbunden sein könnte, sollten Sie die Dame schriftlich per eingeschriebenen Brief auffordern, ab sofort jegliche Einwirkungen auf Ihre Katze, also auf Ihr Eigentum zu unterlassen. Insbesondere das Einfangen und die Abgabe in einem Tierheim hat sie zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Wenden Sie sich an das Tierheim und erklären dort die Situation, damit Ihre Katze dort nicht als Fundkatze gilt und im Zweifel ohne Ihr Wissen vermittelt wird.