Sehr geehrte Frau Fries,
ich wüßte gern, ob ich zur Übernahme von Tierarztkosten verpflichtet bin. Der Fall ist wie folgt:
Mein gechipter und registrierter Freigängerkater zog vor 2 Jahren bei mir aus. Ich habe ihn damals als vermisst gemeldet und Suchplakate aufgehängt. Daraufhin bekam ich die Nachricht, dass er sich bei Fam. X einige Straßen weiter aufhielte. Ich bin dorthin, habe Fam. X gebeten, ihn nicht ins Haus zu lassen und nicht zu füttern und ihn mitgenommen. Nach 1 Nacht war er wieder weg und ward von mir nicht mehr gesehen. Kürzlich erhielt ich einen Anruf von Fam. X, dass sie den Kater einige Zeit nicht gesehen hätten und sich Sorgen machen würden, ob ich etwas von ihm wüßte, was ich verneinen mußte. Einige Tage später erneut ein Anruf der Fam. Der Kater wäre bei ihnen, er sähe sehr schlecht aus, hätte eine Verletzung an der Pfote, eine offene Wunde am Knie und müßte dringend zum Tierarzt. Daraufhin bin ich mit ihm zu meiner Tierärztin gefahren. Die Tierärztin war überrascht als sie den Kater sah und sagte gleich, dass es nicht mein Kater wäre, sondern Piet Y. Sie würde die Verletzung seit 3 Wochen behandeln. Frau Y würde seit ca. 1 Jahr mit Piet zu ihr in die Sprechstunde kommen. Nachdem ich darum gebeten hatte, trotzdem den Chip auszulesen, stellte sich heraus, dass es doch mein Kater ist. Den Kater habe ich der Fam. Y zurückgebracht. Frau Y meldete sich nun bei mir wegen der Erstattung der TA-Kosten von ca. 800 Euro, in die die Fahrtkosten noch nicht eingerechnet wären! Meine Fragen lauten, ob ich
- verpflichtet bin nachträglich die TA-Kosten zu übernehmen, obwohl Frau Y sich in der ganzen Zeit (ca. 1 Jahr)nicht bemüht hat, einen evtl. Besitzer ausfindig zu machen, sondern dies nur durch Zufall geschah.
- ihn an die Tierschutzorg., von der ich ihn habe, zurückgeben kann, da der Kater seit 2 Jahren nicht mehr in meinem Haushalt lebt, Frau Y zumindest keine fin. Verantwortung für ihn übernehmen möchte.
Renate G.