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Tierarztkosten für seit Jahren verschwundenen Kater

von Renate G.

Sehr geehrte Frau Fries, ich wüßte gern, ob ich zur Übernahme von Tierarztkosten verpflichtet bin. Der Fall ist wie folgt: Mein gechipter und registrierter Freigängerkater zog vor 2 Jahren bei mir aus. Ich habe ihn damals als vermisst gemeldet und Suchplakate aufgehängt. Daraufhin bekam ich die Nachricht, dass er sich bei Fam. X einige Straßen weiter aufhielte. Ich bin dorthin, habe Fam. X gebeten, ihn nicht ins Haus zu lassen und nicht zu füttern und ihn mitgenommen. Nach 1 Nacht war er wieder weg und ward von mir nicht mehr gesehen. Kürzlich erhielt ich einen Anruf von Fam. X, dass sie den Kater einige Zeit nicht gesehen hätten und sich Sorgen machen würden, ob ich etwas von ihm wüßte, was ich verneinen mußte. Einige Tage später erneut ein Anruf der Fam. Der Kater wäre bei ihnen, er sähe sehr schlecht aus, hätte eine Verletzung an der Pfote, eine offene Wunde am Knie und müßte dringend zum Tierarzt. Daraufhin bin ich mit ihm zu meiner Tierärztin gefahren. Die Tierärztin war überrascht als sie den Kater sah und sagte gleich, dass es nicht mein Kater wäre, sondern Piet Y. Sie würde die Verletzung seit 3 Wochen behandeln. Frau Y würde seit ca. 1 Jahr mit Piet zu ihr in die Sprechstunde kommen. Nachdem ich darum gebeten hatte, trotzdem den Chip auszulesen, stellte sich heraus, dass es doch mein Kater ist. Den Kater habe ich der Fam. Y zurückgebracht. Frau Y meldete sich nun bei mir wegen der Erstattung der TA-Kosten von ca. 800 Euro, in die die Fahrtkosten noch nicht eingerechnet wären! Meine Fragen lauten, ob ich - verpflichtet bin nachträglich die TA-Kosten zu übernehmen, obwohl Frau Y sich in der ganzen Zeit (ca. 1 Jahr)nicht bemüht hat, einen evtl. Besitzer ausfindig zu machen, sondern dies nur durch Zufall geschah. - ihn an die Tierschutzorg., von der ich ihn habe, zurückgeben kann, da der Kater seit 2 Jahren nicht mehr in meinem Haushalt lebt, Frau Y zumindest keine fin. Verantwortung für ihn übernehmen möchte. Renate G.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider gibt es keinen festen Zeitraum, nachdem man als Halter eines vermissten Tieres nicht mehr als Eigentümer gilt. Bei der Frage nach der Haftung für ein verschwundenes Tier gilt, das diese Pflicht erst endet “wenn deren Rückkehr nicht mehr wahrscheinlich ist“. Wann das im Einzelfall ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, da eine Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles notwendig ist. Für die Beantwortung der Frage, ob Sie die Tierarztkosten erstatten und ob Sie den Kater an die Tierschutzorganisation zurückgeben dürfen, ist zunächst die Eigentumslage zu klären. Sollte die Familie Y zwischenzeitlich rechtmäßiger Eigentümer der Katze sein, bräuchten Sie auch nicht für die Kosten aufkommen, dürften aber andererseits nicht eigenmächtig fremdes Eigentum an die Tierschutzorganisation übergeben. Halter (was nicht automatisch gleichbedeutend mit Eigentum ist) des Katers scheint die Familie Y aber zu sein, da sie ihn offensichtlich seit mindestens einem Jahr auf eigene Kosten pflegt, versorgt und medizinisch behandeln lässt und sich wie Eigentümer verhalten. Durch die Tatsache, dass Sie der Familie Y den Kater auch zurückgebracht haben, könnten Sie deutlich gemacht haben, dass Sie den Kater nicht mehr als Ihr, sondern als Eigentum der Familie Y ansehen. In diesem Zusammenhang wäre aber auch anhand des Tierschutzvertrages des Sie wahrscheinlich mit der Organisation geschlossen haben, zu prüfen, ob Sie damit gegen den Vertrag verstoßen haben. Wie Sie sehen, ist die Prüfung des Eigentumslage sehr kompliziert, daher sollten Sie sich eingehend anwaltlich beraten lassen.

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