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Besitzaufgabe Kater

von nicole c.

Guten Tag Frau Fries Bis vor etwa einem Jahr lebte unser Kater als Freigänger mit in unserem Haushalt. Als unser Sohn auf die Welt kam, war ihm diese Veränderung der familiären Situation zu viel, und er suchte sich ein paar Straßen weiter ein neues zuhause. Wie wir aus verschiedenen Gesprächen erfuhren, betritt er dies regelmäßig durch die dortige Katzenklappe und bekommt auch regelmäßig sein Fressen. Hier lässt er sich seit einem Jahr nur noch sporadisch (etwa 1x wöchentlich) für einen kurzen Stubendurchgang blicken. Auch wird er hiierbei nicht mehr von uns gefüttert oder ähnliches. Vor kurzem machte ein Nachbar einen Schaden an seinem Fahrzeug geltend, welchen "unser" Kater verursacht haben soll. Dies meldeten wir damals gutwillig unserer Haftpflichtversicherung, welche auch für die Kosten aufkam. Nun befürchte ich allerdings, dass es aufgrund der zahlenden Haftpflichtversicherung auch in Zukunft sich der ein oder andere Nachbar melden und einen angeblichen Schaden geltend machen wird. Wie jedoch bereits geschildert, ist meiner Ansicht nach die Katze nicht mehr in unserem Besitz, da wir uns nicht mehr um sie kümmern (müssen) und sie sich nicht mehr bei uns aufhält. Bin ich darin richtig mit meiner Annahme? oder muss ich noch weiteres veranlassen, damit wir nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden können? Für Ihre Antwort im Voraus vielen herzlichen Dank, mit freundlichen Grüßen Nicole C.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider gibt es keinen festen Zeitraum, nachdem man als Halter eines vermissten Tieres nicht mehr als Eigentümer bzw. als Halter gilt, wobei Halter und Eigentümer nicht automatisch immer ein und die selbe Person sein müssen. Bei der Frage nach der Haftung des Halters für ein verschwundenes Tier gilt, das diese Pflicht erst endet “wenn deren Rückkehr nicht mehr wahrscheinlich ist“. Wann das im Einzelfall ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, da eine Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles notwendig ist. Hier spricht für eine Eigentumsaufgabe, dass der Kater seit einem Jahr woanders lebt und von Ihnen nicht mehr versorgt wird. Ich gehe davon aus, dass die neuen Halter keine Futterkosten o.ä. bei Ihnen geltend machen sondern den Kater als ihr Eigentum ansehen und ihn auf eigene Kosten versorgen. Da der Halter gesetzlich verpflichtet ist, für die Schäden, die sein Tier anrichtet aufzukommen, ist fraglich ob Sie den Schaden überhaupt hätten übernehmen müssen. Da Sie jedoch die Schadensregulierung übernommen haben, haben Sie in diesem Fall dokumentiert, dass Sie den Kater noch als Ihr Eigentum ansehen. Sollte sich wieder ein Geschädigter an Sie wenden, sollten sich anwaltlich beraten lassen, um nicht für eine rechtlich “fremde“ Katze zu haften.

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