zurück zur Übersicht Tierschutz schlechte Haltungsbedingungen 22.11.2012 von Christiane F. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben ein großes Problem: Und zwar geht es darum das eine Bekannte, nun ehemalige Bekannte, zwei Hunde und eine Katze hatte. Einen der Hunde und die kleine Katze holten wir aus der Wohnung der Bekannten heraus. Der Hund sollte abgegeben werden deshalb fuhren wir zu ihr. Als wir dort hinkamen fiel uns bald alles aus dem Gesicht,die Tiere waren alle total unterernährt und ungepflegt und krank. Wir konnten sie davon überzeugen uns noch die kleine Katze mitzugeben mit dem Versprechen das ich sie nur aufpäppel und sie sie dann wieder bekommt.(hätte sie aber niemals) Den zweiten Hund mussten wir blutenden Herzens da lassen,da sie ihn nicht herausgeben wollte. Ich war mit der Katze ein paar Tage später beim Tierarzt und habe ganz viel Geld ausgegeben,aber egal wollte ihr helfen,leider musste ich sie am Montag abend einschläfern lassen,da alle Organe versagt haben, zu lange ohne Futter zulange Durchfall u.s.w.,u.s.w. Der Hund den wir mitnehmen konnten ist auf dem Weg der Besserung,er hat keine Angst mehr vor Füssen und Schlägen! Nun meine,unser Frage:Welche rechtliche Handhabe haben wir gegen die Frau?Kann uns jemand helfen dabei,dass sie zum einen bestraft wird,das der Hund da raus kommt,der Tierschutz stand wohl schon öfter vor verschlossenen Türen und zum dritten diese Frau darf nie wieder ein Tier bekommen. Bitte helfen sie uns!!! Mit freundlichen Grüßen Christiane Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenden Sie sich umgehend schriftlich an das zuständige Ordnungsamt sowie das Veterinäramt und schildern dort sachlich und nachvollziehbar die Haltungsbedingungen. Fügen Sie, wenn vorhanden, Beweisfotos, Tierarztberichte etc. bei und benennen weitere Zeugen. Der Tierschutz kann nur unterstützend tätig werden, allein die Behörden können Auflagen bis hin zu einem Tierhaltungsverbot erteilen und Strafen androhen bzw. verhängen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenden Sie sich umgehend schriftlich an das zuständige Ordnungsamt sowie das Veterinäramt und schildern dort sachlich und nachvollziehbar die Haltungsbedingungen. Fügen Sie, wenn vorhanden, Beweisfotos, Tierarztberichte etc. bei und benennen weitere Zeugen. Der Tierschutz kann nur unterstützend tätig werden, allein die Behörden können Auflagen bis hin zu einem Tierhaltungsverbot erteilen und Strafen androhen bzw. verhängen.