zurück zur Übersicht Hund/Katze 29.09.2009 von Thomas R. Guten Tag Frau Fries, wir haben einen 12 Monate alten Jack Russel und unsere Nachbarin 2 Katzen, wobei eine davon meint, immer bei uns über das Grundstück laufen zu müssen. Da unser Hund nicht der Größte ist, hat er eines Tages die Katze bis ans Garagentor unserer Nachbarin, die dort eine Katzenklappe hat, verfolgt. Das dumme war eben, dass unser Hund eben durch die Klappe passte und der Katze folgte, bis er in der Garage stand. Wir suchten ihn, als plötzlich das Tor aufging und deren Sohn mit unserem Hund da stand. Unsere Nachbarin meinte wir müssen Sorge tragen, dass unser Hund unser Grundstück nicht verlässt! Muss unsere Nachbarin nicht dasselbe mit ihrer Katze? Natürlich passen wir auf, aber manchmal geht das eben so fix und schon ist er weg. Ich sagte dann falls irgendein Schaden entstanden wäre, wir sind ja versichert, dem war dann nicht so, aber falls es mal wieder so wäre, soll sie es eben sagen. Für eine Antwort wäre ich dankbar Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. So wie Sie als Hundehalter ihren Hund ausreichend beaufsichtigen müssen, so dass er keine Schäden anrichten kann, so müssen dies jedoch auch Katzenhalter. Gelangt eine Katze also unbeaufsichtigt in einen eingezäunten Garten, kann der Katzenhalter keine Ansprüche gegen den Hundehalter geltend machen. Vorausgesetzt der Hund wird nicht mutwillig auf die Katzen gehetzt oder der Hundehalter trägt anderweitig schuldhaft zu dem Beißvorfall bei. Falls Ihr Hund die Katze auf dem fremden Grundstück tatsächlich verletzen sollte, melden Sie ihrer Versicherung den Schaden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. So wie Sie als Hundehalter ihren Hund ausreichend beaufsichtigen müssen, so dass er keine Schäden anrichten kann, so müssen dies jedoch auch Katzenhalter. Gelangt eine Katze also unbeaufsichtigt in einen eingezäunten Garten, kann der Katzenhalter keine Ansprüche gegen den Hundehalter geltend machen. Vorausgesetzt der Hund wird nicht mutwillig auf die Katzen gehetzt oder der Hundehalter trägt anderweitig schuldhaft zu dem Beißvorfall bei. Falls Ihr Hund die Katze auf dem fremden Grundstück tatsächlich verletzen sollte, melden Sie ihrer Versicherung den Schaden.