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Erbsache Tierschutzverein

von Claudia G.

Sehr geehrte Frau Fries, kurz zu unserem Problem: Wir sind im April 2012 in einem Testament zu 2/3 bedacht worden, zusammen mit SOS Kinderdörfer, die nur 1/3 bekommen sollen. Zu diesem Zeitpunkt befanden wir uns in Liquidation, haben den Verein aber wieder aktiviert und ab 03.07.2012 ist vom Amtsgericht die Eintragung im Register wieder erfolgt. SOS Kinderdörfer haben nun Einspruch eingelegt, dass wir nicht erbberechtigt wären. Wir haben einen Anwalt eingeschaltet, aber der ist leider nicht zu bezahlen, da die Kasse der Luftbrücke so gut wie leer ist. Was haben wir für eine Möglichkeit, ohne vor Gericht zu müssen ?? Ist es schlau, an die Öffentlichkeit zu gehen ? Es wäre sso schade, wenn wir das Erbe nicht antreten könnten ( es handelt sich um eine 6-stellige Summe ). Wir könnten soviel Gutes damit tun !!! Ich kann Ihnen auch gerne alle Unterlagen zukommen lassen. Über eine Information wären wir Ihnen sehr dankbar. Guten Rutsch und herzliche Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Grundsätzlich gibt es auch für juristische Personen, also auch für eingetragene Vereine, die Möglichkeit Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen. Ob die Voraussetzungen in Ihrem konkreten Fall vorliegen, also z.B. ob sämtliche Mitglieder des Vereins vermögenslos sind, wird dann geprüft werden. Grundsätzlich dient die Liquidationsphase unter anderem dazu, offene Forderungen des Vereins geltend zu machen. Hierunter könnte die Erbschaft fallen. Leider handelt es sich sowohl beim Vereins- als auch beim Erbrecht um ein kompliziertes Rechtsgebiet, das ohne vorherige Kenntnis aller Umstände nicht beurteilt werden kann. Zu Beginn muss zunächst das Testament geprüft werden um zu wissen, ob es der Verein Miterbe geworden ist (also in die Rechte und Pflichten des Erblassers eingetreten ist) oder ob es sich um ein Vermächtnis handelt, der Verein also gegen den Erben bzw. die Erbengemeinschaft “nur“ einen Zahlungsanspruch hat. Auch die Satzung des Vereins und der Auflösungsbeschluss etc. müssten zunächst eingesehen werden. Da es sich um eine große Summe handelt und Sie bereits einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben, versuchen Sie mit ihm eine Ratenzahlung o.ä. zu vereinbaren um Ihre möglichen Ansprüche durchsetzen zu können, was ohne anwaltliche Hilfe wahrscheinlich leider schwer bis unmöglich sein wird.

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