zurück zur Übersicht erneute Hundehaltung in Mietwohnung 29.09.2009 von Monika W. Sehr geehrte Fr. RA Ries, ich wohne nun schon einige Jahre in einem 3-Mehrfamilienhaus mit Haustieren. Die Vermieterin wohnt ebenfalls im Hause und hat eine Katze, eine andere Mietpartei hat 2 Katzen und einen Hund, wir hatten bis Februar 2009 ebenfalls einen Hund. Unser Lucky ist bereits im Alter von 7 Jahren verstorben. In den insgesamt ca. 5,5 Jahren seit wir hier wohnen, ist sowohl die Katze der Vermieterin verstorben und es wurde eine neue Katze angeschafft und bei der anderen Mietpartei sind beide Katzen verstorben und es wurden wieder neue angeschafft. Aus diesem Grunde kam es mir gar nicht in den Sinn, dass die erneute Anschaffung eines Hundes jetzt bei uns ein Problem ist. Nach Mietvertrag ist der Vermieter zu fragen. Dies habe ich gemacht und eine Ablehnung bekommen. Es hatte in der Zeit, in der unser Hund mit im Hause gelebt hat, keinerlei Probleme gegeben. Als ich einen Grund wissen wollte, wieso wir jetzt keinen neuen Hund mehr anschaffen dürfen, erklärte die Vermieterin, dass Sie mir keine Rechenschaft schuldig sei. Ich blieb hartnäckig und wollte wissen, wieso hier im Hause nach unterschiedlichem Maß gemessen wird. Darauf habe ich ein Schreiben des Anwaltes meiner Vermieterin bekommen - ich habe bis 30.09.2009 Zeit, zu bestätigen das kein Hund angeschafft wird und/oder wenn dieser bereits im Hause sei, bis 30.09.2009 zu beseitigen. Ich habe jetzt erst einmal Fristverlängerung bis 15.10.2009 beantragt, da mir die Frist von 3 Tagen einfach zu kurz war. Was raten Sie mir? Habe ich eine Chance, soll ich zum Anwalt gehen? Ich bin bereits auf Wohnungssuche da ich in diesem Haus keine Minute länger mehr leben möchte. Unsere Hündin ist jetzt 10 Wochen alt und seit knapp einer Woche in der Wohnung. Es würde mich freuen, wenn Sie mir kurzfristig wenigstens einen Tipp geben könnten. Vielen Dank. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Rein formell haben Sie zwar gegen die Regelung in Ihren Mietvertrag verstoßen indem Sie die trotz des Verbots der Vermieterin einen neuen Hund angeschafft haben. Die Tatsache aber, dass anscheinend seit mehr als fünf Jahren die Tierhaltung stillschweigend geduldet wird, berechtigt die Vermieterin nicht nun plötzlich ohne Angabe von Gründen die Entfernung des Hundes zu fordern. Ob Sie sich dagegen selbst oder mit Hilfe eines Rechtsanwalts wehren sollten, sollten Sie vor dem Hintergrund Ihrer bereits bestehenden Auszugsabsichten abwägen. Mit dem neuen Vermieter sollten Sie die Hundehaltung klären und schriftlich absichern. Vertrauen Sie nicht einfach darauf, dass Hundehaltung erlaubt ist, nur weil in dem neuen Haus schon Hunde vorhanden sind.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Rein formell haben Sie zwar gegen die Regelung in Ihren Mietvertrag verstoßen indem Sie die trotz des Verbots der Vermieterin einen neuen Hund angeschafft haben. Die Tatsache aber, dass anscheinend seit mehr als fünf Jahren die Tierhaltung stillschweigend geduldet wird, berechtigt die Vermieterin nicht nun plötzlich ohne Angabe von Gründen die Entfernung des Hundes zu fordern. Ob Sie sich dagegen selbst oder mit Hilfe eines Rechtsanwalts wehren sollten, sollten Sie vor dem Hintergrund Ihrer bereits bestehenden Auszugsabsichten abwägen. Mit dem neuen Vermieter sollten Sie die Hundehaltung klären und schriftlich absichern. Vertrauen Sie nicht einfach darauf, dass Hundehaltung erlaubt ist, nur weil in dem neuen Haus schon Hunde vorhanden sind.