© TASSO e.V./ Angelina Brückner Fotografie
Die rechtliche Verantwortung bei freilebenden Katzen ist sehr komplex und unterscheidet sich je nach Fall.
Freilebende Katzen gehören in vielen Städten und Gemeinden zum Alltag. Manche leben scheu und zurückgezogen, andere suchen die Nähe von Menschen. Oft ist auf den ersten Blick nicht erkennbar, ob eine Katze ein Zuhause hat, entlaufen ist, ausgesetzt wurde oder schon länger draußen lebt.
Besonders dringend wird die Frage nach der Zuständigkeit, wenn eine Katze krank, verletzt, hilflos oder stark abgemagert aufgefunden wird. Dann geht es nicht um eine abstrakte Rechtsfrage, sondern um konkrete Hilfe: Wer muss handeln? Wer ist zuständig? Und wer trägt die Kosten?
Wichtig ist: Der Begriff „Streunerkatze“ ist keine eigene rechtliche Kategorie. Rechtlich handelt es sich bei diesen Tieren in der Regel um Hauskatzen, die draußen leben und keinen unmittelbar bekannten Halter haben.
Was bedeutet Fundtier?
Ein Fundtier ist ein aufgefundenes Tier, das besitzlos, aber nicht herrenlos ist. Das bedeutet: Das Tier befindet sich nicht mehr im unmittelbaren Einflussbereich seines Halters oder seiner Halterin. Es bleibt aber rechtlich ein Tier, für das Eigentum besteht.
Zu den Fundtieren gehören insbesondere entlaufene, verlorene, ausgesetzte oder zurückgelassene Heimtiere. Dazu zählen auch freilebende, streunende oder verwilderte Hauskatzen, wenn sie aufgefunden werden und Hilfe brauchen.
Rechtliche Klarstellung zum Fundtierbegriff
Freilebende, streunende oder verwilderte Hauskatzen sind nicht deshalb herrenlos, weil sie scheu sind, keinen bekannten Halter haben oder zu einer freilebenden Katzenpopulation gehören.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Eigentum an einem Heimtier durch Aussetzen oder Zurücklassen nicht wirksam aufgegeben werden. Das Aussetzen oder Zurücklassen eines Heimtieres verstößt gegen das tierschutzrechtliche Aussetzungsverbot. Eine Katze wird also nicht dadurch herrenlos, dass sie ausgesetzt, zurückgelassen oder sich selbst überlassen wird.
Die Bundestierschutzbeauftragte hat diese Einordnung im Namen des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat noch einmal ausdrücklich klargestellt: Verwilderte Heimtiere sind nicht als herrenlose Tiere, sondern als Fundtiere zu behandeln. Diese Klarstellung betrifft insbesondere krank oder verletzt aufgefundene freilebende Katzen, bei denen in der Praxis häufig über Zuständigkeit und Kostenübernahme gestritten wird.
Gilt das auch für Nachkommen freilebender Katzen?
Ja. Auch die Nachkommen freilebender oder verwilderter Hauskatzen können nicht pauschal als herrenlos eingeordnet werden. Nach der rechtlichen Bewertung kann sich das Eigentum am Muttertier an den Jungtieren fortsetzen.
Das ist für freilebende Katzenpopulationen besonders wichtig. Eine Katze wird nicht dadurch herrenlos, dass sie draußen geboren wurde oder aus einer freilebenden Population stammt. Entscheidend ist, dass es sich um eine Hauskatze handelt. Hauskatzen bleiben Heimtiere, auch dann, wenn sie verwildert sind oder über Generationen draußen leben.
Nicht jede draußen laufende Katze ist ein Notfall
Nicht jede Katze, die draußen unterwegs ist, muss eingefangen oder gemeldet werden. Viele Katzen haben Freigang und bewegen sich regelmäßig in ihrem Wohnumfeld. Eine gesund wirkende, gepflegte und orientierte Katze, die in einem vertrauten Gebiet unterwegs ist, braucht in der Regel keine Hilfe.
Anders ist es, wenn eine Katze krank, verletzt, stark abgemagert, hilflos, orientierungslos oder offensichtlich auf Unterstützung angewiesen ist. Auch sehr junge Katzen ohne Muttertier, Katzen an ungewöhnlichen Fundorten oder Tiere, bei denen der Verdacht besteht, dass sie ausgesetzt wurden, sollten nicht sich selbst überlassen werden.
In solchen Fällen sollte die zuständige Fundbehörde oder das zuständige Tierheim informiert werden.
Rechtliches & Praktisches auf einen Blick
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Wer ist zuständig, wenn eine Streunerkatze Hilfe braucht?
Wird eine freilebende, streunende oder verwilderte Hauskatze krank, verletzt oder hilflos aufgefunden, ist grundsätzlich die Fundbehörde der Stadt oder Gemeinde des Fundortes einzubeziehen.
Die Fundbehörde ist dafür zuständig, Fundtiere entgegenzunehmen, unterzubringen und ihre notwendige Versorgung sicherzustellen. Häufig hat die Kommune diese Aufgabe ganz oder teilweise an ein Tierheim oder einen Tierschutzverein übertragen. Deshalb kann es sinnvoll sein, direkt beim örtlichen Tierheim nachzufragen, ob es für Fundtiere aus der jeweiligen Gemeinde zuständig ist.
Wichtig ist eine möglichst genaue Dokumentation: Fundort, Uhrzeit, Zustand des Tieres und die eigenen Kontaktdaten sollten festgehalten und weitergegeben werden.
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Was gilt bei verletzten oder schwer kranken Katzen?
Bei akut verletzten oder schwer kranken Katzen kann sofortige tierärztliche Hilfe notwendig sein. In solchen Fällen kann es aus Tierschutzgründen nicht vertretbar sein, zunächst lange Zuständigkeiten zu klären oder das Tier an eine Behörde zu übergeben.
Wer eine solche Katze findet, sollte schnell handeln und die notwendige Versorgung einleiten. Gleichzeitig sollte die zuständige Fundbehörde so früh wie möglich informiert werden – insbesondere darüber, wo und wann das Tier gefunden wurde, in welchem Zustand es war und warum eine sofortige tierärztliche Behandlung erforderlich war.
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Wer trägt die Kosten?
Bei Fundtieren ist grundsätzlich die Fundbehörde der Stadt oder Gemeinde des Fundortes für die Verwahrung, Unterbringung und notwendige Versorgung zuständig. Dazu können auch notwendige tierärztliche Behandlungen gehören, insbesondere wenn ein Tier krank oder verletzt aufgefunden wird.
In der Praxis kommt es dennoch immer wieder zu Unsicherheiten oder Streit über die Kostenübernahme. Deshalb ist es wichtig, den Fund möglichst schnell bei der zuständigen Fundbehörde anzuzeigen und die Situation gut zu dokumentieren.
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Kastrationsaktionen sind davon zu unterscheiden
Von der akuten Versorgung eines kranken, verletzten oder hilflosen Fundtieres zu unterscheiden sind allgemeine Kastrationsaktionen zur Eindämmung freilebender Katzenpopulationen.
Kastrationen sind aus Tierschutzsicht dringend notwendig, um weiteres Leid zu verhindern. Denn unkastrierte Katzen vermehren sich schnell. Die Folge sind immer neue Würfe, kranke Jungtiere, wachsende Populationen und dauerhaftes Tierleid.
Aus der Einordnung freilebender Hauskatzen als Fundtiere folgt jedoch nicht automatisch, dass jede allgemeine Kastrationsaktion vollständig aus dem Fundrecht finanziert werden muss. Hier braucht es klare kommunale Regelungen, verlässliche Unterstützung und Katzenschutzverordnungen.
Warum Kastration, Kennzeichnung und Registrierung so wichtig sind
Die wichtigste Maßnahme gegen das Leid freilebender Katzen ist die Kastration. Nur wenn die unkontrollierte Vermehrung gestoppt wird, können Populationen langfristig sinken. Genauso wichtig sind Kennzeichnung und Registrierung. Nur gekennzeichnete und registrierte Katzen können zuverlässig ihren Halterinnen und Haltern zugeordnet werden, wenn sie gefunden werden.
Das hilft entlaufenen Katzen, schneller nach Hause zurückzukehren, und erleichtert die Unterscheidung zwischen Freigängerkatzen mit Zuhause und Katzen, die tatsächlich Hilfe brauchen. TASSO setzt sich deshalb für kommunale Katzenschutzverordnungen ein. Diese sollten für Katzen mit unkontrolliertem Freigang eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht vorsehen.
Was tun, wenn Sie eine hilfsbedürftige Katze finden?
Wenn Sie eine Katze finden, die krank, verletzt, hilflos oder offensichtlich auf Hilfe angewiesen ist, sollten Sie nicht abwarten.
- Informieren Sie die zuständige Fundbehörde der Stadt oder Gemeinde, in der Sie das Tier gefunden haben. Fragen Sie nach, welches Tierheim oder welche Stelle für Fundtiere zuständig ist. Dokumentieren Sie Fundort, Uhrzeit und Zustand des Tieres möglichst genau.
- Ist die Katze akut verletzt oder schwer krank, kann eine sofortige tierärztliche Versorgung notwendig sein. Informieren Sie die zuständige Behörde dann so schnell wie möglich über den Fund und die eingeleitete Versorgung.
- Ist die Katze zutraulich, kann außerdem geprüft werden, ob sie gekennzeichnet ist. Tierarztpraxen, Tierheime und viele Tierschutzorganisationen können einen Mikrochip auslesen. Zusätzlich können Sie bei TASSO eine Fundmeldung aufgeben.
Mini-FAQ: Streunerkatzen und rechtliche Verantwortung
Sind Streunerkatzen herrenlos?
Nein. Bei Streunerkatzen handelt es sich in der Regel um freilebende Hauskatzen. Hauskatzen sind nicht deshalb herrenlos, weil sie draußen leben, scheu sind oder kein Halter bekannt ist. Werden sie krank, verletzt oder hilflos aufgefunden, sind sie als Fundtiere zu behandeln.
Gilt das auch für verwilderte Hauskatzen und ihre Nachkommen?
Ja. Auch verwilderte Hauskatzen sind Heimtiere und nicht automatisch herrenlos. Das gilt auch für Nachkommen freilebender oder verwilderter Hauskatzen. Eine Katze wird also nicht dadurch herrenlos, dass sie draußen geboren wurde oder aus einer freilebenden Katzenpopulation stammt.
Muss jede draußen laufende Katze gemeldet oder eingefangen werden?
Nein. Eine gesunde, gepflegte und orientierte Freigängerkatze in ihrem gewohnten Umfeld ist nicht automatisch ein Notfall. Anders ist es, wenn eine Katze krank, verletzt, stark abgemagert, hilflos, orientierungslos oder offensichtlich auf Hilfe angewiesen ist. Dann sollte die zuständige Fundbehörde oder das zuständige Tierheim informiert werden.
Wer ist zuständig, wenn eine freilebende Katze Hilfe braucht?
Zuständig ist grundsätzlich die Fundbehörde der Stadt oder Gemeinde, in der die Katze gefunden wurde. Häufig arbeiten Kommunen dafür mit Tierheimen oder Tierschutzvereinen zusammen. Bei akut verletzten oder schwer kranken Katzen kann eine sofortige tierärztliche Versorgung notwendig sein. Der Fund sollte trotzdem so schnell wie möglich bei der zuständigen Stelle gemeldet und gut dokumentiert werden.
TASSO-Fazit
Freilebende, streunende oder verwilderte Hauskatzen sind nicht herrenlos. Sie bleiben auch dann Hauskatzen, wenn sie scheu sind, keinen bekannten Halter haben oder zu einer freilebenden Population gehören. Werden solche Katzen krank, verletzt oder hilflos aufgefunden, sind sie als Fundtiere zu behandeln. Die zuständige Fundbehörde der Stadt oder Gemeinde sollte deshalb einbezogen werden.
Langfristig braucht es zusätzlich flächendeckende Kastration, Kennzeichnung und Registrierung sowie klare kommunale Katzenschutzverordnungen. Nur so lässt sich verhindern, dass immer neue Katzen draußen geboren werden und unter vermeidbarem Leid leben müssen.