Rechtliche Verantwortlichkeiten bei freilaufenden Katzen

Wer ist wofür zuständig?

Eine freilebende Katze. © TASSO e.V.
Die rechtliche Verantwortung bei freilebenden Katzen ist sehr komplex und unterscheidet sich je nach Fall.

Wenn eine freilaufende Katze in Not gerät, stellt sich oft die Frage: Wer ist für sie verantwortlich? Die rechtliche Situation ist komplex und unterscheidet sich je nach Fall. Während Fundkatzen unter das Fundrecht fallen und eine Verpflichtung zur Meldung besteht, gelten Streunerkatzen in vielen Fällen als herrenlos, was die Klärung der Zuständigkeiten erschwert. Wer trägt also die Kosten für tierärztliche Versorgung oder Kastrationen? Und welche Rolle spielt das Ordnungsamt?

Herrenlose Katze oder Fundkatze? Eine wichtige Unterscheidung

Im deutschen Recht wird zwischen Fundkatzen und herrenlosen Katzen unterschieden. Diese Unterscheidung ist entscheidend, da sie bestimmt, wer für die Katze verantwortlich ist und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

  • Fundkatzen sind Katzen, die als entlaufen gelten, aber einem Halter oder einer Halterin zugeordnet werden können. Sie unterliegen dem Fundrecht (§ 965 BGB) und müssen bei der zuständigen Behörde (z. B. dem Ordnungsamt oder Tierheim) gemeldet werden. Wer eine Fundkatze aufnimmt, ohne sie zu melden, macht sich unter Umständen der Unterschlagung (§ 246 StGB) schuldig.
  • Herrenlose Katzen sind Katzen, die keinen Besitzer oder keine Besitzerin haben und daher nicht unter das Fundrecht fallen. Dazu zählen viele Streunerkatzen, die sich über Generationen hinweg vermehrt haben oder die von Menschen ausgesetzt wurden und deren ehemalige Halter:innen nicht mehr ausfindig gemacht werden konnten. Für sie gibt es in Deutschland keine einheitliche gesetzliche Regelung, weshalb die Zuständigkeiten oft unklar sind.

Wer trägt die Kosten für die Versorgung von freilaufenden Katzen?

Die Kostenübernahme hängt stark davon ab, ob es sich um eine Fundkatze oder eine herrenlose Katze handelt.

  1. Fundkatzen:
    Wenn eine Katze offensichtlich aus einem Haushalt stammt, ist die zuständige Kommune (z. B. über das Ordnungsamt) für ihre Unterbringung und Versorgung verantwortlich. Die meisten Gemeinden arbeiten mit Tierheimen oder Tierschutzvereinen zusammen, die die Tiere vorübergehend aufnehmen. Tierarztkosten für verletzte oder kranke Fundkatzen werden in der Regel zunächst von der Kommune übernommen und dann den Haltern in Rechnung gestellt.

  2. Herrenlose Katzen:
    Da Streunerkatzen keinen Besitzer oder keine Besitzerin haben, gibt es keine eindeutige Kostenübernahme durch staatliche Stellen. Viele Kommunen verweigern eine finanzielle Beteiligung an tierärztlicher Versorgung oder Kastrationen. Oft übernehmen Katzenschutzvereine oder Tierschutzorganisationen diese Aufgaben – finanziert durch Spenden.

  3. Kastrationsaktionen:
    Einige Städte und Gemeinden haben Kastrationsprogramme für Streunerkatzen eingeführt, um die Population nachhaltig zu reduzieren. In diesen Fällen können sich Tierheime, Katzenschutzvereine oder Privatpersonen an die Kommune wenden, um Unterstützung zu erhalten. Besteht keine solche Regelung, bleibt die Kastration von Streunerkatzen oft an Tierschützern hängen.


Welche Fristen gelten bei Fundkatzen?

Nach dem Fundrecht müssen Finder:innen einer Fundkatze diese umgehend bei der zuständigen Behörde (meist dem Ordnungsamt oder Tierheim) melden. Nach der Meldung gelten folgende Fristen:

  • Die zuständige Behörde (z. B. das Tierheim) verwahrt das Tier für eine Frist von sechs Monaten.
  • Meldet sich innerhalb dieser Frist der Halter oder die Halterin, kann die Katze bei Erstattung der angefallenen Kosten für Futter und Tierarztbesuche zurückgegeben werden.
  • Nach Ablauf der sechs Monate geht das Eigentum an der Katze offiziell an das Tierheim oder den Katzenschutzverein über, der die Katze dann vermitteln kann.

Welche Rolle spielt das Ordnungsamt?

Das Ordnungsamt ist in erster Linie für Fundkatzen zuständig. Es nimmt Meldungen entgegen, organisiert gegebenenfalls die Unterbringung der Tiere und entscheidet über Maßnahmen. In der Regel haben Ordnungsämter für die Unterbringung von Fundtieren entsprechende Vereinbarungen mit örtlichen Tierschutzvereinen. Bei herrenlosen Katzen gibt es jedoch keine allgemeine Zuständigkeit. In einigen Kommunen kümmert sich das Ordnungsamt auch um größere Streunerpopulationen, oft in Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen.

Das Ordnungsamt kann auch bei Tierschutzverstößen – dann in der Regel in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt - aktiv werden. Werden beispielsweise ausgesetzte Katzen gefunden oder Verdachtsfälle von Misshandlung gemeldet, kann das Amt ermitteln und Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel die Beschlagnahmung der Tiere oder das Einschalten des Veterinäramtes.


Die Verantwortung für herrenlose Tiere wird oft von Tierschutzvereinen übernommen

Die Versorgung und Betreuung von Fundkatzen ist rechtlich klar geregelt die Kommune ist verantwortlich. Bei herrenlosen Katzen hingegen gibt es keine einheitliche Regelung, sodass die Verantwortung oft bei ehrenamtlichen Katzenschutzvereinen oder engagierten Privatpersonen liegt. Während einige Kommunen finanzielle Mittel für Kastrationsaktionen bereitstellen, sind viele Katzenschutzmaßnahmen auf Spenden angewiesen. Wer helfen möchte, kann Katzenschutzvereine durch Spenden oder ehrenamtliches Engagement unterstützen, um langfristig das Leid der Streunerkatzen zu reduzieren.

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