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Fremden Kater mitgenommen

von Sarah-Jane D.

Hallo Fr. Fries. Am Dienstag letzter Woche bekam ich einen Anruf vom meinem Vater,die Tierhilfe hatte sich telefonisch bei ihm gemeldet,es gäbe eine Beschwerde über meinen Kater. In dem Gespräch stellte mein Vater fest das es sich nicht um meine sondern um den Kater meiner Mutter handelt. Er verweigerte die Herausgabe der Telefonnummer,sagte jedoch zu der Dame das er es weiter gibt u. wir bzw. meine Mutter o. ich uns dann melden. Da meine Mutter auf der Arbeit nicht zu erreichen ist,habe ich dort angerufen. Die Dame am Telefon teilte mir mit,das sich Nachbarn beschwert hätten, der Kater wäre krank u. nur draußen,dürfte nicht mehr rein u. würde nichts zu fressen bekommen. Haltlose Anschuldigungen. Ich habe mit der Dame ein nettes Gespräch geführt und Ihr erklärt das der Kater (10J. chronisch krank,ein Auge verloren)schon viel durchmachen musste u. ein wenig anders ausschaut. Diese sagte mir dann das Sie mittlerweile in das Wohngebiet meiner Mutter gefahren waren u. den Kater eingesammelt haben, Sie haben ihn zu einem Tierarzt gebracht der viel weiter weg war,anstatt 6 Str. weiter zu dem vor Ort. Ich war außer mir. Habe der Dame gesagt das der Kater chronisch Krank ist u. auch Medikamente bekommt,der Kater aber von Nachbarn gefüttert wird u. auch da übernachten darf (diese haben auch bei der Tierhilfe angerufen)u. wenn der Kater nicht nach hause kommt er natürlich seine Medikamente nicht verabreicht bekommen kann.(Das eine Auge tränt immer und sein Ohr hat zu viel Ohrenschmalz) Desweiteren habe ich Sie gefragt warum Sie nicht gewartet hat,da mein Vater ja zu ihr sagte das wir uns melden. Darauf sagte Sie,das Sie akuten Handlungsbedarf gesehen hat. Darf Sie den Kater einfach so von der Straße weg holen ohne vorher den Besitzer zu kontaktieren? Nur weil sein Auge tränt u. er mit seinen 10 Jahren schon etwas mitgenommen aussieht? Am Telefon sagte Sie mir noch wenn wir ihn abholen müssten wir die Tierarztkosten zahlen,darauf sagte ich das er bereits in Behandlung ist. Bei der Abholung haben Sie nichts von einer Rechnung gesagt u. der Kater sah aus wie immer. Wir sind danach zu unserer behandelten Tierärztin gefahren um ihn checken zu lassen und zu erfahren ob diese Aktion wirklich notwendig war. Sie sagte das war total überzogen,der Kater sähe gut aus,wie immer halt,etwas dötschig wegen dem Auge aber er ist gut genährt. Jetzt flattert hier die Rechnung von dem anderen Tierarzt rein. Insgesamt 65€.Müssen wir die zahlen? Der Kater war doch nun wirklich nicht in einer Notsituation und was einfach ganz übel aufstößt ist das dort gehandelt wurde ohne das der Besitzer bescheid wusste. Hätten die nicht warten müssen bis man von der Arbeit zuhause ist oder bis sie mit jemanden gesprochen haben? diese Aktion der Tierhilfe war total unnötig.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist zwar nachvollziehbar, dass Sie verärgert darüber sind, da Sie die Hintergründe kennen und wissen, dass für den Kater keine Gefahr bestand. Da Sie jedoch schreiben, dass er tatsächlich ein tränendes Auge hat und er „mitgenommen bzw. etwas anders“ aussieht, ist es andererseits auch nachvollziehbar, dass die Tierhilfe, die von den Hintergründen schließlich nichts wußte und nur die Schilderung Ihrer Nachbarn kannte, den Eindruck hatte, dass tatsächlich akuter Handlungsbedarf bestand. Auch dass Ihre Tierärztin die Behandlung für überzogen hielt, da der Kater “wie immer“ aussähe, ändert daran nichts, da sie den Kater schließlich kennt. Der Tierarzt, der die Behandlung vorgenommen hat, sah den Kater das erste Mal und kannte ebenfalls nur die Schilderung der Tierhilfe. Grundsätzlich sind Sie als Halter des Tieres dafür verantwortlich, für Schäden oder andere durch das Tier entstandene Kosten aufzukommen. Aus Ihrer Schilderung ergeben sich nur wenig Anhaltspunkte gegen die Forderung des Tierarztes vorzugehen. Man könnte prüfen, ob der Tierarzt Ihnen die Behandlungsgebühr überhaupt in Rechnung stellen kann, obwohl nicht Sie, sondern die Tierhilfe sein Vertragspartner ist und ob Sie einen Regressanspruch gegen die Tierhilfe hätten. Allerdings müsste hierfür jedoch auch konkrete Rechnung eingesehen werden. Zu berücksichtigen ist zudem auch, dass das Gespräch mit Ihrem Vater offensichtlich vor dem Einfangen stattgefunden hat. Da es sich um den Kater Ihrer Mutter handelt, gehe ich davon aus, dass Ihr Vater die Umstände kennt und die Tierhilfe hätte aufklären und damit um das Einfangen vermeiden können. Sie könnten versuchen in einem Gespräch mit dem Tierarzt versuchen die Situation zu erklären und einen Erlaß der Kosten zu bewirken.

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