zurück zur Übersicht Katzen gehen auf Nachbars Balkon 08.07.2013 von Steffi G. Hallo, Wir wohnen seit ca. 1Jahr in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentumswohnungen. Wir haben 2 Katzen und lassen diese seit geraumer Zeit auch raus. Da wir im EG wohnen und einen Balkon haben, gestaltete sich dieses bisher problemlos. Seit ein paar Wochen beschwert sich nun eine weitere Bewohnerin des Hauses,die ebenfalls im EG wohnt, dass die Katzen wohl auch bei ihr auf den Balkon gehen und auch über ihre Balkonmöbel gehen. Wir haben ihr schon gesagt sie soll es mit nassspritzen, wegscheuchen usw. versuchen, allerdings meint sie, da wäre sie nicht schnell genug...! Da es absolut nicht möglich ist die Katzen wieder drin zu lassen, da sie dann nur miauend durch die Wohnung laufen und es davon abgesehen auch Tierquälerei wäre, haben wir nun ein Katzennetz bestellt, welches man um ihren Balkon spannen könnte. Es ist transparent und wirklich kaum sichtbar und letzte Woche war die Mieterin auch noch damit einverstanden. Heute sagt sie auf einmal, ihr Vermieter und auch sie wollen es nun (doch) nicht. Ja was ist denn nun unser Recht und könnte sie uns zwingen, die Katzen wieder drin zu lassen? Wir haben eine Lösung angeboten, welche ohne weiteres ja nun ausgeschlagen wurde und für uns gibt es jetzt keine weitere. Schließlich sind es Tiere und die kann man nicht erziehen!!! Mit freundlichen Grüßen S. G. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass es sich um Eigentumswohnungen handelt, ist die Frage nach der Anbringung des Katzennetzes davon abhängig, ob und was die Eigentümergemeinschaft zum Thema Katzenhaltung, Katzenfreigang und Katzennetz beschlossen hat. Theoretisch kann eine Eigentümergemeinschaft und damit auch der Vermieter der Nachbarin das Anbringen eines Katzennetzes verbieten, da es sich dabei um eine „Beeinträchtigung der Fassadenoptik“ handeln kann, die von den anderen Eigentümern nicht geduldet werden muss. Anderseits kann Ihre Nachbarin Ihnen jedoch nicht generell verbieten, dass Sie Ihren Katzen Freigang gewähren. Lassen Sie die Rechtslage von einem Fachanwalt/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht prüfen. Je nach dem Ergebnis der konkreten Beratung könnten Sie dann versuchen, zunächst selbst mit Ihrer Nachbarin die Situation friedlich zu klären, um einen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden. Vielleicht lässt sich in einem Gespräch auch klären, ob Ihre Katzen gar nicht das Problem sind, über das die Nachbarin sich ärgert. Oft werden die Haustiere nur vorgeschoben, um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass es sich um Eigentumswohnungen handelt, ist die Frage nach der Anbringung des Katzennetzes davon abhängig, ob und was die Eigentümergemeinschaft zum Thema Katzenhaltung, Katzenfreigang und Katzennetz beschlossen hat. Theoretisch kann eine Eigentümergemeinschaft und damit auch der Vermieter der Nachbarin das Anbringen eines Katzennetzes verbieten, da es sich dabei um eine „Beeinträchtigung der Fassadenoptik“ handeln kann, die von den anderen Eigentümern nicht geduldet werden muss. Anderseits kann Ihre Nachbarin Ihnen jedoch nicht generell verbieten, dass Sie Ihren Katzen Freigang gewähren. Lassen Sie die Rechtslage von einem Fachanwalt/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht prüfen. Je nach dem Ergebnis der konkreten Beratung könnten Sie dann versuchen, zunächst selbst mit Ihrer Nachbarin die Situation friedlich zu klären, um einen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden. Vielleicht lässt sich in einem Gespräch auch klären, ob Ihre Katzen gar nicht das Problem sind, über das die Nachbarin sich ärgert. Oft werden die Haustiere nur vorgeschoben, um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen.