zurück zur Übersicht Flughafen Köln/Bonn Hund verloren 27.10.2013 von Christine K. Hallo, ich suche einen guten Tierrecht Anwalt und hoffe, dass ihr vielleicht ein paar Tipps geben könnt. Um es kurz zu machen: Ich war dieses Jahr mit meinem Hund im Urlaub. Auf dem Rückflug hat das Flughafenpersonal ihn verloren. Bei der Suche haben mich die Schuldigen kein Stück unterstützt und so kam es, dass mein Hund nach einer Woche tot an der Autobahn am Flughafen gefunden wurde. Leider weiss ich nicht, inwiefern ich gegen den Flughafen bzw. die Fluggesellschaft vorgehen kann. Ich habe Anspruch auf Schadensersatz, würde aber gerne mehr erreichen, damit so etwas in Zukunft nicht mehr passiert. Hier noch mal die ganze Story: http://www.derwesten.de/staedte/nach...id8395497.html Ich wäre froh und dankbar für Tipps! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund dieses tragischen Vorfalls an mich wenden müssen. Leider kann ich Ihnen keinen Tipp geben, wie man mittels rechtlicher Möglichkeiten solche Vorfälle zukünftig verhindern könnte. Ob und gegen wen Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben, ist leider nicht unproblematisch. Zunächst müsste der konkrete Ablauf bekannt sein, um zu wissen, ob ein Anspruch gegen die Airline, gegen den Flughafenbetreiber oder eine sonstige dritte Firma zu prüfen ist. Des Weiteren müsste für einen Anspruch auf Schadensersatz unter anderem auch ein pflichtwidriges schuldhaftes Verhalten, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen und Ihrerseits nachgewiesen werden können. Der Anspruchsgegner wird sich mit Sicherheit darauf berufen, dass Sie eine unzureichende Transportbox verwendet haben bzw. dass Sie diese nicht richtig verschlossen bzw. gesichert hätten, also ein Mitverschulden Ihrerseits. Suchen Sie sich daher im Internet z.B. bei anwalt.de einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin in Ihrer Nähe, die sich auf Tierrecht spezialisiert hat und lassen Sie den Fall prüfen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund dieses tragischen Vorfalls an mich wenden müssen. Leider kann ich Ihnen keinen Tipp geben, wie man mittels rechtlicher Möglichkeiten solche Vorfälle zukünftig verhindern könnte. Ob und gegen wen Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben, ist leider nicht unproblematisch. Zunächst müsste der konkrete Ablauf bekannt sein, um zu wissen, ob ein Anspruch gegen die Airline, gegen den Flughafenbetreiber oder eine sonstige dritte Firma zu prüfen ist. Des Weiteren müsste für einen Anspruch auf Schadensersatz unter anderem auch ein pflichtwidriges schuldhaftes Verhalten, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen und Ihrerseits nachgewiesen werden können. Der Anspruchsgegner wird sich mit Sicherheit darauf berufen, dass Sie eine unzureichende Transportbox verwendet haben bzw. dass Sie diese nicht richtig verschlossen bzw. gesichert hätten, also ein Mitverschulden Ihrerseits. Suchen Sie sich daher im Internet z.B. bei anwalt.de einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin in Ihrer Nähe, die sich auf Tierrecht spezialisiert hat und lassen Sie den Fall prüfen.