zurück zur Übersicht Fütterung und Einquartierung der Katze durch den Nachbarn 02.12.2013 von Tina L. Sehr geehrte Frau Fries, unsere Nachbarn füttern unseren Kater Feli (seit 2007 bei uns) und quartieren ihn bei sich ein. Er ist, seit wir eine schwangere Pflegekatze aufgenommen haben (September 2013), wohl sehr eifersüchtig und geht nun lieber dort hin. Auch nach zwei Gesprächen lassen se unseren Kater immer wieder ins Haus und füttern ihn,und unterstellen uns,wir wären wohl nicht gut zu ihm. Dies ist definitv NICHT der Fall und nachweisbar. Ich habe ihnen die Situation mit der Pflegekatze erklärt. Nun kommt Feli nur noch 1-2 Mal Woche, frisst was und geht wieder. Welche Möglichkeiten habe ich rechtlich,damit das aufhört? Anzeige? Tierschutzverein? Ich würde gerne eine Katzenpsychologin hinzuziehen, aber dafür muss Feli auch mal wieder da sein. Ich bin mit meinen Nerven bald am Ende. Die Pflegekatze kann ich ja auch noch nicht vermitteln, weil die Kitten (vermittelt) noch zu klein sind. :( Für jeden Rat bin ich dankbar. Ihre Tina L. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert oder sogar in fremden Wohnung festgehalten werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Gespräche bisher keine Wirkung gezeigt haben, fordern Sie Ihre Nachbarn nun schriftlich auf, jegliche Einwirkungen auf ihre Katze– sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Sie können diesen Brief selbst schreiben oder durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in der Hoffnung, dass dies mehr Eindruck auf Ihre Nachbarn macht. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den Kosten und den Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens sollten Sie sich jedoch vorab anwaltlich beraten lassen. Da ein Gerichtsverfahren dem ohnehin schon gestörten Nachbarschaftsverhältnis wahrscheinlich eher schaden wird, sollten Sie versuchen möglichst eine gütliche Einigung zu finden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert oder sogar in fremden Wohnung festgehalten werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Gespräche bisher keine Wirkung gezeigt haben, fordern Sie Ihre Nachbarn nun schriftlich auf, jegliche Einwirkungen auf ihre Katze– sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Sie können diesen Brief selbst schreiben oder durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in der Hoffnung, dass dies mehr Eindruck auf Ihre Nachbarn macht. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den Kosten und den Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens sollten Sie sich jedoch vorab anwaltlich beraten lassen. Da ein Gerichtsverfahren dem ohnehin schon gestörten Nachbarschaftsverhältnis wahrscheinlich eher schaden wird, sollten Sie versuchen möglichst eine gütliche Einigung zu finden.