zurück zur Übersicht Beringung von Wellensittichen und anderen Vögeln 02.04.2014 von Sabine E. Guten Morgen liebe Tierfreunde, ich habe bei "ebay Kleinanzeigen" des Öfteren gesehen, dass dort Ringe zum Beringen von Vögeln in großen Mengen angeboten werden. Ist das überhaupt erlaubt? Auch wenn es keine Beringungspflicht mehr für Wellensittiche gibt, wird den meisten dies gar nicht bekannt sein und sie nehmen einfach an, dass ein beringter Vogel aus einer kontrollierten, tiergerechten Zucht stammt. Dies wird nach meiner Meinung auch der Grund sein, warum es zum Beispiel in Zoohandlungen keine unberingten Vögel gibt. ich fürchte aber, wenn sich jeder selbsternannte Hobbyzüchter hier so problemlos Ringe besorgen kann, wird er "seine Ware" leichter los. Ist Ihnen dieses Problem bekannt? Wer darf eigentlich Ringe ausgeben? Wenn sich die jeder einfach kaufen kann, ist doch eine Beringung vollkommen sinnlos und der Tierquälerei Tür und Tor geöffnet! Danke für Ihre Informationen und Danke für Ihren unerbittlichen Einsatz! Sabine E. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wie Sie richtig schreiben, ist die ehemalige Kennzeichnungspflicht von Wellensittichen mit der Aufhebung der Psittakose-Verordnung zum 17.10.2012 entfallen. Die Kennzeichnungspflicht nach § 12 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) für die in der Anlage 6 zur BArtSchV aufgelisteten Psittaciden bleibt allerdings erhalten (wobei Wellensittiche dort nicht aufgeführt sind). Diese Ringe dürfen gemäß § 15 BArtSchV nur von den beiden dort genannten Vereinen, dem Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V., und dem Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e. V. ausgegeben werden. Ihre Befürchtungen sind zwar nachvollziehbar, die Folge des Wegfalls der Kennzeichnungspflicht für Wellensittiche ist jedoch, dass jedermann die Ringe kaufen kann und seine Vögel beringen kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wie Sie richtig schreiben, ist die ehemalige Kennzeichnungspflicht von Wellensittichen mit der Aufhebung der Psittakose-Verordnung zum 17.10.2012 entfallen. Die Kennzeichnungspflicht nach § 12 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) für die in der Anlage 6 zur BArtSchV aufgelisteten Psittaciden bleibt allerdings erhalten (wobei Wellensittiche dort nicht aufgeführt sind). Diese Ringe dürfen gemäß § 15 BArtSchV nur von den beiden dort genannten Vereinen, dem Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V., und dem Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e. V. ausgegeben werden. Ihre Befürchtungen sind zwar nachvollziehbar, die Folge des Wegfalls der Kennzeichnungspflicht für Wellensittiche ist jedoch, dass jedermann die Ringe kaufen kann und seine Vögel beringen kann.