Guten Tag,
heute möchte ich einmal ein Problem ansprechen, welches sich seit langem bei
uns in der Gegend auftut.
In unserer Straße wohnt ein offensichtlich arbeitsloser,
wahrscheinlich auch drogenabhängiger Mann.
Familienname ist polizeibekannt, mir nicht.
Dieser Mensch hat eine schwarz-weiße Hündin. Diese Hündin ist ständig
unangeleint unterwegs. Aus unerfindlichen Gründen greift diese Hündin, so
sie Gelegenheit hat, unseren Boxer an. Bis jetzt ist es dem Menschen gelungen, seinen Hund zurückzurufen. Auf mein Bitten, seine Hündin anzuleinen,
hat er nur ein müdes Lächeln übrig. Und tut es nicht. (Seit kurzem, ich weiß nicht warum, tut er es).
Am 20. März um ca. 10.00 Uhr abends hatte die Hündin, wieder nicht angeleint,
unseren Boxer angegriffen und ihm ein Stück seines Ohres zerbissen. Die
Folge war, dass wir noch nachts zur Tierklinik nach Oldenburg fahren mussten (65 km einfacher Weg), um unseren Hund versorgen zu lassen. Die entstandenen Kosten von ca. 200,-
Euro habe ich bezahlt und werde sie vermutlich in den Wind schreiben müssen,
weil die Hündin nicht haftpflichtversichert ist. Die Kosten der Fahrt und meinen Zeitaufwand von
23.00 bis 03.00 Uhr werde ich dieser Summe noch zurechnen müssen.
Der Herr hat sich, obwohl wir ihm mitteilen ließen, dass wir mit
ihm darüber sprechen wollen, um den Vorfall und die dadurch entstandenen Kosten zu klären, bis jetzt nicht bei
uns gemeldet.
Ich möchte von Ihnen wissen:
Darf die Hündin unangeleint in der Gegend (Stadt) herumlaufen?
Muss die Hündin beim Zentralregister eingetragen sein?
Muss die Hündin gechipt sein?
Muss die Hündin haftpflichtversichert sein?
Was gedenkt der "Gesetzgeber" zu tun, wenn alles nicht vorgenommen wurde?
Wer ersetzt meine bis jetzt schon geleisteten Zahlungen? (Kosten für die
Vorstellung des Hundes beim heimischen Tierarzt werden noch anfallen.)
Welche Aktion meinerseits kann unternommen werden, damit ich wieder beruhigt
mit meinem Hund, der ständig angeleint in der Stadt ist, meine Spaziergänge
unternehmen kann?
Vorsichthalber werde ich meinerseits Vorkehrungen treffen, um einen
nochmaligen Angriff auf meinen Hund mit Sicherheit abzuwehren.
Notfalls müsste ich das Vetärinäramt bitten, die Hündin, wie auch immer, aus der Gegend zu
entfernen. Für mich ist es schwer einzusehen, dass ich mich auf meinen Wegen
nach den Vorgehensweisen dieses Menschen leiten lassen muss. Bin auch bereit,
dieses mit Hilfe einer Anzeige durchzusetzen.
Wie wird die Möglichkeit einer Zahlung meiner Forderung durch "den Menschen, der seinen Hund nicht versichert hat" beurteilt?
Gerne höre ich von Ihnen.
MfG
Jörg Z.