zurück zur Übersicht Kater übernommen - Papiere werden verweigert... 04.04.2014 von Susanne K. Einen schönen guten Tag Frau Fries, ich habe den Tipp bekommen, mich hier an Sie zu wenden mit meiner Frage. Ich habe Mitte letzen Jahres einen Main-Coon-Kater aus einer aufgelösten Zucht (Umzug, zu wenig Platz, 4 Katzen verboten von Vermieter) übernommen. Da das Tier schwer krank war, stand eine OP an, wo sich geeinigt wurde, die Summe wird geteilt. Hierüber gibt es auch Schriftverkehr über Whats app. Die Zahlung blieb bisher leider aus. Als diese Vorbesitzerin dann merkte, ich poche auf mein Geld, kamen Aussagen, sie gibt mir erst meine Papiere zu meinem bezahlten Tier ("Katermann ASLAN"), wenn der kastriert wäre. Nun meine Frage - ist dies überhaupt durchsetzbar? Gibt es hierzu ein Gesetz, das besagt, ein gesundes Tier muss in Stress und OP versetzt werden, nur um Papiere zu erhalten? Es gibt auch keine Anzeichen von Markieren - somit ist eine derartige OP unnütz, war auch bei mündl. Kaufvertrag (inkl. Handschlag und zwei weiteren Zeugen) nicht abgesprochen. Außerdem soll der Katermann ja nur glücklich bei mir leben und dient nicht zu Zuchtzwecken. Dies könnte schriftlich bestätigt werden. Ich bin gespannt auf Ihre Antwort und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen aus Nauheim Susanne K. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn Sie keinen schriftlichen Kauvertrag mit der Verkäuferin geschlossen haben, so haben Sie sich über den Verkauf des Katers und den Kaufpreis geeinigt. Somit ist ein wirksamer mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen. Indem Sie den Kater gegen Bezahlung des Kaufpreises erhalten haben, sind die Hauptpflichten beiderseits erfüllt worden. Offen sind nun noch die vereinbarte Beteiligung der Verkäuferin an den OP Kosten und die Herausgabe der Papiere. Hinsichtlich der Erstattung der hälftigen OP-Kosten müßten Sie nachweisen können, dass dies zwischen Ihnen überhaupt vereinbart wurde. Da Sie schreiben, dass es zwei Zeugen und entsprechende Korrespondenz über WhatsApp gibt, dürfte dies unproblematisch sein. Hinsichtlich der Papiere müßte zunächst bekannt sein, um welche Papiere es sich handelt (Ahnentafel, EU-Heimtierausweis, etc.) und insbesondere auch was zwischen Ihnen diesbezüglich vereinbart wurde, da die Verkäuferin Ihnen den Kater ja offensichtlich ohne die Papiere übergeben hat. Davon hängt ab, ob Sie einen Anspruch auf Herausgabe haben und diesen erfolgreich durchsetzen könnten. Da wie Sie schreiben, die von der Verkäuferin nun geforderte Kastration zum einen gar nicht vereinbart war und eine solche Vertragsklausel, die eine pauschale Kastrationsverpflichtung beinhaltet ohnehin wegen des Verstoß gegen § 6 Tierschutzgesetz unwirksam sein könnte, könnte die Verkäuferin die Herausgabe der Papiere davon jedenfalls nicht abhängig machen. Die Unwirksamkeit einer solchen Klausel müßte jedoch letztlich durch ein Gericht beurteilt werden. Sie könnten daher zunächst die Verkäuferin schriftlich per Einschreiben auffordern, Ihnen den entsprechenden hälftigen Rechnungsbetrag innerhalb von zwei Wochen zu überweisen und Ihnen die Papiere aushändigen. Benennen Sie ein konkretes Datum um die Frist konkret zu bestimmen und kündigen weitere rechtliche Schritte an, falls sie die Frist nicht einhält. Sollte die Verkäuferin sich weigern oder die Frist einfach ignorieren, könnten Sie einen Anwalt/eine Anwältin mit der Geltendmachung der Forderung beauftragen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn Sie keinen schriftlichen Kauvertrag mit der Verkäuferin geschlossen haben, so haben Sie sich über den Verkauf des Katers und den Kaufpreis geeinigt. Somit ist ein wirksamer mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen. Indem Sie den Kater gegen Bezahlung des Kaufpreises erhalten haben, sind die Hauptpflichten beiderseits erfüllt worden. Offen sind nun noch die vereinbarte Beteiligung der Verkäuferin an den OP Kosten und die Herausgabe der Papiere. Hinsichtlich der Erstattung der hälftigen OP-Kosten müßten Sie nachweisen können, dass dies zwischen Ihnen überhaupt vereinbart wurde. Da Sie schreiben, dass es zwei Zeugen und entsprechende Korrespondenz über WhatsApp gibt, dürfte dies unproblematisch sein. Hinsichtlich der Papiere müßte zunächst bekannt sein, um welche Papiere es sich handelt (Ahnentafel, EU-Heimtierausweis, etc.) und insbesondere auch was zwischen Ihnen diesbezüglich vereinbart wurde, da die Verkäuferin Ihnen den Kater ja offensichtlich ohne die Papiere übergeben hat. Davon hängt ab, ob Sie einen Anspruch auf Herausgabe haben und diesen erfolgreich durchsetzen könnten. Da wie Sie schreiben, die von der Verkäuferin nun geforderte Kastration zum einen gar nicht vereinbart war und eine solche Vertragsklausel, die eine pauschale Kastrationsverpflichtung beinhaltet ohnehin wegen des Verstoß gegen § 6 Tierschutzgesetz unwirksam sein könnte, könnte die Verkäuferin die Herausgabe der Papiere davon jedenfalls nicht abhängig machen. Die Unwirksamkeit einer solchen Klausel müßte jedoch letztlich durch ein Gericht beurteilt werden. Sie könnten daher zunächst die Verkäuferin schriftlich per Einschreiben auffordern, Ihnen den entsprechenden hälftigen Rechnungsbetrag innerhalb von zwei Wochen zu überweisen und Ihnen die Papiere aushändigen. Benennen Sie ein konkretes Datum um die Frist konkret zu bestimmen und kündigen weitere rechtliche Schritte an, falls sie die Frist nicht einhält. Sollte die Verkäuferin sich weigern oder die Frist einfach ignorieren, könnten Sie einen Anwalt/eine Anwältin mit der Geltendmachung der Forderung beauftragen.