zurück zur Übersicht Darf man Nachbarkatzen füttern 27.10.2009 von Elisabeth P. Ich habe eine Nachbarin, die ca. 5 Katzen hat (von Tierhilfe bzw. Tierheim). Diese Katzen dürfen bei ihr nicht ins Haus - auch nicht im Winter - So weit ich informiert bin, bekommen diese Katzen hauptsächlich Hundefutter. Zwei der Katzen streunen rum, sind oft bei mir, um sich Streicheleinheiten abzuholen. Da die Katzen immer so hungrig sind und betteln, habe ich angefangen, sie auf meinem Grundstück zu füttern. Einmal hat sie mich auf "frischer Tat" ertappt, mich angeschrieen, die Futternäpfe genommen und das Futter gegen meine Hauswand geknallt. Ich habe auf eine Anzeige verzichtet. Wie sieht es rechtlich aus? Darf ich diese Katzen auf meinem Grundstück füttern? Wie kann ich evtl. verhindern, dass diese Familie weiterhin Katzen aus Tierheimen und Tierorganisationen bekommt? Liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Theoretisch dürfen Sie auf Ihrem Eigentum alles tun, was nicht verboten ist bzw. die Rechte anderer verletzt. Da es sich bei den Katzen um fremdes Eigentum handelt und die Nachbarin offensichtlich die zuständige Betreuungsperson bzw. sogar die Eigentümerin ist, müssen Sie ihr ausgesprochenes Verbot respektieren. Hinzu kommt, dass die Stadt/Gemeinde das Füttern fremder Katzen auf dem eigenen Grundstück verbieten kann, da die Gefahr besteht, dass die draußen frei zugänglichen Futterstellen Ratten anlocken und eine Gesundheitsgefahr zu befürchten ist. Sie sollten daher mit dem zuständigen Ordnungsamt Kontakt aufnehmen und die Missstände schriftlich anzeigen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Theoretisch dürfen Sie auf Ihrem Eigentum alles tun, was nicht verboten ist bzw. die Rechte anderer verletzt. Da es sich bei den Katzen um fremdes Eigentum handelt und die Nachbarin offensichtlich die zuständige Betreuungsperson bzw. sogar die Eigentümerin ist, müssen Sie ihr ausgesprochenes Verbot respektieren. Hinzu kommt, dass die Stadt/Gemeinde das Füttern fremder Katzen auf dem eigenen Grundstück verbieten kann, da die Gefahr besteht, dass die draußen frei zugänglichen Futterstellen Ratten anlocken und eine Gesundheitsgefahr zu befürchten ist. Sie sollten daher mit dem zuständigen Ordnungsamt Kontakt aufnehmen und die Missstände schriftlich anzeigen.