zurück zur Übersicht Tote Katze nach unautorisierter Sterilisation durch Katzenhilfe 01.11.2014 von Waltraut K. Wir haben heute Vormittag unsere Katze mehr tot als lebendig auf der Koppel gefunden und sie sofort zur Tierärztin gebracht, die trotz aller möglichen Notfallmassnahmen uns heute Nachmittag ihren Tod meldete. Zuvor war Mohrle völlig gesund. Mohrle hat Welpen, beide Ohren waren an der Innenseite grün (Tätowierfarbe, neue Tätowierung: UMl oder UNL im einen Ohr, KH im anderen). Die Katze war frisch sterilisiert mit drei vorhandenen Nähten. Welche juristischen Möglichkeiten gibt es, gegen das Einfangen und Sterilisieren vorzugehen? Offensichtlich wurde die säugende Katze narkotisiert und ohne Rücksicht auf eine bestehende Stresssituation sterilisiert, d. h. notwendige Voruntersuchungen unterlassen. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund dieses traurigen Vorfalles an mich wenden müssen. Ob Sie selbst gegen das Einfangen und Sterilisieren rechtlich vorgehen können, also der Katzenhilfe dieses Vorgehen verbieten können, ist fraglich, da Sie hierfür einen Anspruch auf Unterlassen gegen die Katzenhilfe haben müßten. Ein solcher Anspruch könnte Ihnen zwar theoretisch (und auch nur) für Ihre eigenen Katzen zustehen, sofern sie auch diesen wieder unkastrierten Freigang gewähren wollen. Sofern in Ihrer Stadt jedoch die Kastration von Freigängern per Verordnung geregelt ist, wären Sie zu einer Kastration jedoch ohnehin verpflichtet, so dass dann auch kein Unterlassungsanspruch gegen die Katzenhilfe gegeben wäre. Erkundigen Sie daher bei dem zuständigen Ordnungsamt, ob es in Biberach eine solche Kastrationspflicht gilt. Da Sie die Vermutung haben, dass die Sterilisation Ihrer verstorbenen Katze nicht nach den medizinischen Regeln erfolgt ist und Ihre Katze aufgrund dessen verstorben ist, könnten Sie sich auch an das zuständige Veterinäramt wenden und den Fall dort schildern. Schildern Sie den Sachverhalt objektiv und für einen unbeteiligten Dritten nachvollziehbar. Kennzeichnen Sie Ihre Vermutungen und Schlussfolgerungen auch solche, um keine unwahren Tatsachen zu behaupten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund dieses traurigen Vorfalles an mich wenden müssen. Ob Sie selbst gegen das Einfangen und Sterilisieren rechtlich vorgehen können, also der Katzenhilfe dieses Vorgehen verbieten können, ist fraglich, da Sie hierfür einen Anspruch auf Unterlassen gegen die Katzenhilfe haben müßten. Ein solcher Anspruch könnte Ihnen zwar theoretisch (und auch nur) für Ihre eigenen Katzen zustehen, sofern sie auch diesen wieder unkastrierten Freigang gewähren wollen. Sofern in Ihrer Stadt jedoch die Kastration von Freigängern per Verordnung geregelt ist, wären Sie zu einer Kastration jedoch ohnehin verpflichtet, so dass dann auch kein Unterlassungsanspruch gegen die Katzenhilfe gegeben wäre. Erkundigen Sie daher bei dem zuständigen Ordnungsamt, ob es in Biberach eine solche Kastrationspflicht gilt. Da Sie die Vermutung haben, dass die Sterilisation Ihrer verstorbenen Katze nicht nach den medizinischen Regeln erfolgt ist und Ihre Katze aufgrund dessen verstorben ist, könnten Sie sich auch an das zuständige Veterinäramt wenden und den Fall dort schildern. Schildern Sie den Sachverhalt objektiv und für einen unbeteiligten Dritten nachvollziehbar. Kennzeichnen Sie Ihre Vermutungen und Schlussfolgerungen auch solche, um keine unwahren Tatsachen zu behaupten.