zurück zur Übersicht Katzen sollen vergiftet werden! 14.08.2016 von Monika B. Guten Tag, wir wohnen erst seit kurzem hier. Meine beiden Katzen hatten sich einige Male beim Nachbar gegenüber auf ein Auto gesetzt. auch schon mal gebrochen. Mein Mann ist rübergegangen und hat gefragt, ob er irgendetwas machen könnte. Da hat der Nachbar gemeint, er legt etwas aufs Dach, was er zeitweise auch gemacht hat, jetzt nicht mehr. Er kam vor ca. zehn Tagen zu uns rüber und fing sofort an zu drohen. Wir sollten uns etwas überlegen, dass unsere Katzen nicht mehr auf sein Auto klettern, sonst vergiftet er sie. Er war richtig giftig und hat nicht mit sich reden lassen. Da man das nicht verhindern kann, habe ich ständig Angst, dass meine Katzen morgens tot vor der Tür liegen. Wir wohnen am Wald vor einem Campingplatz und hier sind sehr viele Katzen. Was kann ich machen? MfG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider helfen in diesen Fällen die besten juristischen Ratschläge nichts, da Sie dadurch weder die Katzen davon abhalten auf das Auto zu steigen, noch sie vor dem Nachbarn schützen können, außer die beiden nicht mehr rauszulassen, wobei fraglich ist, ob dies eine artgerechte Haltung von Katzen ist, die bisher Freigänger waren. Selbstverständlich darf Ihr Nachbar Ihre Katzen nicht verletzten oder sogar töten, weil er sich über das Verhalten der Katzen ärgert. Dass er Ihre Katzen, selbst wenn die beiden tatsächlich einen Schaden an dem Auto/Lack verursachen würden, nicht töten darf, versteht sich von selbst und wäre ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und eine Sachbeschädigung nach dem Strafgesetzbuch. Er hätte lediglich einen Schadensersatzanspruch gegen Sie als Tierhalter gemäß § 833 BGB. Versuchen Sie daher zunächst, die Angelegenheit möglichst friedlich aus der Welt zu schaffen, und wenden Sie sich notfalls an die für Ihren Wohnort zuständige Schiedsperson, um zu versuchen, dort eine Lösung zu finden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider helfen in diesen Fällen die besten juristischen Ratschläge nichts, da Sie dadurch weder die Katzen davon abhalten auf das Auto zu steigen, noch sie vor dem Nachbarn schützen können, außer die beiden nicht mehr rauszulassen, wobei fraglich ist, ob dies eine artgerechte Haltung von Katzen ist, die bisher Freigänger waren. Selbstverständlich darf Ihr Nachbar Ihre Katzen nicht verletzten oder sogar töten, weil er sich über das Verhalten der Katzen ärgert. Dass er Ihre Katzen, selbst wenn die beiden tatsächlich einen Schaden an dem Auto/Lack verursachen würden, nicht töten darf, versteht sich von selbst und wäre ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und eine Sachbeschädigung nach dem Strafgesetzbuch. Er hätte lediglich einen Schadensersatzanspruch gegen Sie als Tierhalter gemäß § 833 BGB. Versuchen Sie daher zunächst, die Angelegenheit möglichst friedlich aus der Welt zu schaffen, und wenden Sie sich notfalls an die für Ihren Wohnort zuständige Schiedsperson, um zu versuchen, dort eine Lösung zu finden.