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Katzen werden von Nachbarin ins Haus gelockt

von Sabrina M.

Guten Tag, ich hoffe Sie können mir irgendwie weiterhelfen. Ich bin echt am Verzweifeln! Ich habe 5 Katzen...alle Freigänger, kastriert und bei TASSO registriert. Seit knapp einem halben Jahr meint nun meine Nachbarin, meine Katzen mit Futter zu locken und das sogar mittlerweile im Haus, so dass sie bei ihr drinnen fressen. Sobald die Katzen drin sind, wird die Türe verschlossen, so dass die Katzen nicht mehr rauskommen. Dieses Wochenende war es auch wieder so und erst nach mehrmaligen Klingeln konnte ich rein, um meinen Kater rauszuholen. Ich habe total Angst, die Katzen wieder rauszulassen, da es nebenan immer mehr Ärger gibt. Sie wollte unbedingt eine Katze von mir, was ich schon vorher immer mehrmals verneint habe, da meine Katzen nicht zum Verkauf stehen. Ich möchte einfach nicht, dass sie meine Katzen füttert und schon garnicht bei ihr im Haus! Ich hoffe, Sie können mir irgendwie helfen, dass sie das unterlassen wird. Vielen Dank schonmal im Voraus Mit freundlichen Grüßen Sabrina M.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert, eingesperrt und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Ihre Nachbarin Ihrer Bitte offensichtlich nicht respektiert, könnten Sie diese nun schriftlich auffordern, jegliche Einwirkungen auf ihre Katzen – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen. Sie können die Nachbarin entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat. Da Sie schreiben, dass bisher ein friedliches Gespräch möglich war und die Nachbarin Ihren Kater nicht einfach zu ihrem Eigentum erklärt, scheint eine gütliche Lösung noch möglich. Statt Rechtsanwalt, sollten Sie zunächst überlegen, z.B. das zuständige Schiedsamt einschalten. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.

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