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Lebendfalle im Wohngebiet

von Necla v.

Sehr geehrte Frau Dr. Fries, in unserem Wohngebiet (sehr ländlich und Nähe Waldrand) wurde eine Lebendfalle auf einem Grundstück entdeckt. Auf Nachfrage stand die Falle bereits seit Dezember letzten Jahres. Zum Zeitpunkt des Auffindes war sie allerding nicht mehr fängisch gestellt und nur mit ein paar Zweigen abgedeckt. Der Grundstückseigentümer ist Jäger, ob er allerdings die Berechtigung zur Fallenjagd hat, ist uns nicht bekannt. Falls er die Berechtigung hat, kann er dann ohne weiteres diese Falle aufstellen oder benötigt er dazu noch eine Genehmigung der Gemeinde bzw. der Unteren Jagdbehörde? Für eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Aufstellen von Lebendfallen fällt unter das Jagdrecht ist unter anderem im Bundesjagdschutzgesetz und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer sowie den entsprechenden Durchführungsverordnungen näher geregelt. Im Ergebnis kann zwar jedermann eine solche Falle kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nur mit einem Jagdschein. Zudem müssen die Fallen mindestens zweimal täglich, morgens und abends zu kontrollieren.

Da Sie in Hessen leben, ist u.a. anhand der einschlägigen Landesvorschriften zu prüfen, ob die Erteilung des Jagdscheins gleichzeitig auch die Erlaubnis zur Fallenjagd beinhaltet, da dies nicht in allen Bundesländern gleich geregelt ist.

Sie könnten daher schriftlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen unteren Jagdbehörde um eine allgemeine Auskunft bitten. Wenn Sie den konkreten Fall schildern möchten und nicht nur eine allgemeine Antwort wünschen, fügen Sie wenn möglich Beweisfotos der Falle bei und benennen mögliche Zeuge mit Name und Adresse. Schildern Sie den Sachverhalt objektiv und stellen klar, dass die Falle zum Zeitpunkt des Auffindens nicht fängisch gestellt war und trennen klar zwischen Tatsachen, eigenen Vermutungen oder Schlussfolgerungen und Informationen, die Sie nur über Dritte vom Hören-Sagen kennen, um keine falschen Verdächtigungen auszusprechen. 

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