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Hund trotz Schutzvertrag verkauft

von Susanne E.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich brauche dringend eine Auskunft. Ich habe am 02.08.2018 einen Welpen für 500,- euro von privat gekauft. Nun ist die Züchterin an mich rangetreten und verlangt die Herrausgabe des Hundes oder eine Schutzgebühr mit Schutzvertrag, damit unser Hund bei uns bleiben darf. Laut dem Schutzvertrag hätte die Verkäuferin den Hund zurück an die Züchterin geben müssen und hätte ihn nicht weiterverkaufen dürfen. Stehe ich nun wirklich in der Pflicht den Hund herauszugeben bzw nochmal zu bezahlen oder kann die Züchterin nur die erste Besitzerin auf die Strafsumme im Vertrag verklagen? Im Anhang befindet sich der Vertrag. Viele Grüße
Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da hier drei Parteien beteiligt sind, muss klar zwischen den verschiedenen Rechtsbeziehungen untereinander unterschieden werden.
Den ersten Kaufvertrag hat es offensichtlich zwischen der Züchterin und Ihrer Verkäuferin gegeben, aus dem sich für diese beiden Parteien (und auch nur zwischen diesen beiden) vertragliche Rechte und Pflichten untereinander ergeben.
Durch den Verkauf von der Verkäuferin an Sie ist ein zweiter, völlig eigenständiger Kaufvertag zwischen Ihnen beiden entstanden, aus dem sich wiederrum nur für Sie beide als Vertragsparteien Rechte und Pflichten ergeben.
Wenn nun die Züchterin nun, statt gegen ihre eigene Vertragspartnerin, gegen Sie als Dritte Ansprüche geltend machen will, sei es auf Herausgabe oder auf Zahlung eines Kaufpreises, dann müsste sie einen vertraglichen oder gesetzlichen Anspruch gegen Sie haben.
Da Sie mit der Züchterin keinen Vertrag abgeschlossen haben und Sie auch nicht durch die Rückgabeklausel aus dem ersten Kaufvertrag gebunden werden können, scheidet ein vertraglicher Anspruch aus. Für einen gesetzlichen Anspruch der Züchterin gegen Sie ergeben sich aus Ihrer Schilderung keine Anhaltpunkte. Vielmehr müsste die Züchterin sich an die Verkäuferin wenden.
Sollte die Züchterin weiterhin die Rückgabe oder die Zahlung eines Kaufpreises fordern, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, da für eine verbindliche Prüfung die Einzelheiten bekannt sein müssten, insbesondere ob Sie davon wußten, dass die Verkäuferin den Hund nicht weiterverkaufen durfte. Auch der Vertrag müsste eingesehen werden. Zu prüfen wären auch, ob sich z.B. auch Ansprüche gegen Ihre Verkäuferin wegen der Weitergabe Ihrer Daten an die Züchterin ergeben, sofern dies ohne bzw. gegen Ihren Willen geschehen ist.

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