zurück zur Übersicht Katze 02.08.2019 von Klara W. Meine Katze wurde von einer Nachbarin zum Tierarzt gebracht, ohne mein Wissen. Sie ist jetzt im Tierheim, ich soll für die Kosten aufkommen. Ist das rechtens? Ich bekomme nur eine kleine Rente, kann das nicht bezahlen. Mit freundlichen Grüßen K. W. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, so dass auch nur eine sehr allgemeine Antwort möglich ist. Sie sind als Katzenhalterin gemäß §§ 1, 2 Tierschutzgesetz verpflichtet, Ihre Katze mit alle erforderlichen tierärztlichen Behandlungen zu versorgen und tragen die Verantwortung, dass Ihrer Katze durch unbehandelte Krankheiten/Verletzungen vermeidbare Leiden, Schäden oder Qualen zu verhindern. Ihre finanzielle Situation hat hierauf keinen Einfluss. Um Ihren Fall bewerten zu können, müssten die Einzelheiten bekannt sein, so z.B. wußte diese Nachbarin, dass es sich um Ihre Katze handelte oder hielt sie sie für eine fremde Streunerin, war Ihre Katze tatsächlich erkrankt und die Behandlungen notwendig, etc. Wenn das Tierheim Ihnen die Rückgabe der Katze erst nach Zahlung der gesamten Summe in Aussicht stellt, fordern Sie das Tierheim auf, Ihnen sofort Ihre Katze, also Ihr Eigentum herauszugeben, notfalls gegen Vereinbarung einer Ratenzahlung. Sollte keine gütliche Lösung gefunden werden können, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, so dass auch nur eine sehr allgemeine Antwort möglich ist. Sie sind als Katzenhalterin gemäß §§ 1, 2 Tierschutzgesetz verpflichtet, Ihre Katze mit alle erforderlichen tierärztlichen Behandlungen zu versorgen und tragen die Verantwortung, dass Ihrer Katze durch unbehandelte Krankheiten/Verletzungen vermeidbare Leiden, Schäden oder Qualen zu verhindern. Ihre finanzielle Situation hat hierauf keinen Einfluss. Um Ihren Fall bewerten zu können, müssten die Einzelheiten bekannt sein, so z.B. wußte diese Nachbarin, dass es sich um Ihre Katze handelte oder hielt sie sie für eine fremde Streunerin, war Ihre Katze tatsächlich erkrankt und die Behandlungen notwendig, etc. Wenn das Tierheim Ihnen die Rückgabe der Katze erst nach Zahlung der gesamten Summe in Aussicht stellt, fordern Sie das Tierheim auf, Ihnen sofort Ihre Katze, also Ihr Eigentum herauszugeben, notfalls gegen Vereinbarung einer Ratenzahlung. Sollte keine gütliche Lösung gefunden werden können, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.