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Meine Nachbarin droht meine Katzen zu verletzen oder umzubringen

von Kristina P.

Sehr geehrte Damen und Herren, Kristina ist mein Name, und ich bitte um Ihre Hilfe. Ich wohne im Einfamilienhaus seit Oktober 2011. Ich habe drei freigāngige Katzen. Meine Nachbarin sagt immer, dass sie die Katzen hasst, das wurde mehrmals bei Zeugen gesagt. Sie beschwert sich immer bei uns, dass die Katzen auf ihrem Hof sich befinden und da auf die Toilette gehen. Ich kann leider Spaziergang von meinen Katzen nicht kontrollieren. Heute hat sie wāhrend meiner Arbeit im Garten gesagt, dass falls sie noch einmal unsere Katzen auf ihrem Hof findet, dann bringt sie die um. Grund dafür: die Katzen gehen auf die Toilette auf ihrem Hof, die Spuren hatte sie mir aber nicht nachgewiesen. Sie hat auch auf meine kleine Katze abgeschrieten, wenn sie auf dem Baum auf ihrem Hof sass. So muss ich streng auf meine Katzen aufmerksam sein. Ich habe Angst, dass sie die verletzt oder umbringt. Grund dafür: sie hat bedroht. Koennten Sie bitte so nett sein, mir zu helfen? Wie kann ich meine Katzen schützen? Welche Gesetze existieren? Was soll ich tun? Ich bedanke mich herzlich für Ihre Hilfsbereitschaft. Mit freundlichen Grüßen Kristina

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Grundsätzlich darf niemand einem Tier unnötig Leiden, Schmerzen oder Qualen zufügen (§ 1 Tierschutzgesetz). Ihre Nachbarin darf daher selbstverständlich die Katzen weder schlagen, verletzten oder töten, um sie von dem Betreten des Gartens abzuhalten, selbst wenn sie sich noch so sehr darüber ärgert, dass sie durch ihren Garten laufen. Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden. Sollte sie Ihre Katzen tatsächlich verletzen oder gar töten, würden sie sich wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei strafbar machen und müsste Ihnen zudem Schadensersatz leisten. Fraglich ist jedoch, ob diese martialische Ankündigung bzw. der Wunsch Ihrer Nachbarin überhaupt ernst gemeint war oder nur im Ärger geäußert wurde. Dass man Tiere nicht grundlos töten darf, weiß Ihre Nachbarin mit Sicherheit auch. Sollte sie dies dennoch nicht davon abhalten, helfen in diesen Fällen die besten juristischen Ratschläge nichts, da sie dadurch Ihre Katzen letztendlich nicht vor den Nachbarn schützen können.
Um die Stimmung zwischen Ihnen und der Nachbarin nicht unnötig aufzuheizen, ignorieren Sie ihre Drohungen. Um einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der aus solchen Anlässen nicht selten folgt und in Angriffen gegen die Tiere selbst gipfeln könnte, zu vermeiden, sollten Sie versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.

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