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Lebendfalle

von Constanze B.

Wir wohnen in Sachsen Anhalt mit drei Freigänger Katzen auf dem Land. Ein Nachbar der einen Jagdschein besitzt hat drei Gitter- Lebendfallen auf seinem Grundstück aufgestellt. Sie sind nicht wettergeschützt aufgestellt. Er selbst kontrolliert die Fallen nicht sondern ein Nachbar angeblich zwei Mal täglich sofern er im Ort weilt. Er ist häufig über mehrere Wochen im Ausland. Dann kontrolliert niemand die Fallen. Leider ist unser Kater zwei Mal in einer der Fallen festgesessen. Das eine Mal hat er sich seine Nase stark verletzt. Meine Frage lautet: Kann ich von Ihm verlangen die Fallen abzubauen? Wie kann ich beweisen das er sie nicht kontrolliert? Ist eine Anzeige möglich? Muss er für etwaige Tierarztrechnungen aufkommen? Vielen Dank für ihre Hilfe

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Aufstellen von Lebendfallen fällt unter das Jagdrecht ist unter anderem im Bundesjagdschutzgesetz und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer sowie den entsprechenden Durchführungsverordnungen näher geregelt. Im Ergebnis kann zwar jedermann eine solche Falle kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen in der Regeln nur mit einem Jagdschein. Zudem müssen die Fallen mindestens zweimal täglich, morgens und abends zu kontrollieren.
Da Sie in Sachsen-Anhalt leben, ist u.a. anhand der einschlägigen Landesvorschriften zu prüfen, ob die Erteilung des Jagdscheins gleichzeitig auch die Erlaubnis zur Fallenjagd beinhaltet, da dies nicht in allen Bundesländern gleich geregelt ist.
Sie könnten daher schriftlich an die für Ihren Wohnort zuständige untere Jagdbehörde wenden. Fügen Sie wenn möglich Beweisfotos der Falle bei und benennen mögliche Zeuge mit Name und Adresse. Schildern Sie den Sachverhalt objektiv und trennen klar zwischen Tatsachen, eigenen Vermutungen oder Schlussfolgerungen und Informationen, die Sie nur über Dritte vom Hören-Sagen kennen, um keine falschen Verdächtigungen auszusprechen.
Aufgrund der Verletzungen Ihres Katers, die durch die Falle entstanden sind, haben Sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Nachbarn. Für den Fall, dass er bestreitet, dass die Verletzungen durch seine Falle entstanden sind, müssten Sie dies beweisen können.
 

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