zurück zur Übersicht Katze in Gefahr 03.04.2022 von Anja S. Guten Tag, ich habe folgendes Problem: Meine Freigänger Katze besucht den Garten meiner Nachbarn und jagt dort die Vögel, die von ihnen gefüttert werden. Meine Nachbarn sind der Meinung, dass meine Katze nicht rausgelassen werden darf, denn wenn sie ihr Grundstück betritt, wird ihr etwas zustoßen (Aussage vom Nachbarn: Sie liegt dann vor eurer Tür). Können Sie mir bitte einen Rat geben, wie man sich in so einer Situation verhält? Vielen Dank im voraus. Schöne Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider verursachen Freigänger häufig solche Streitigkeiten zwischen Vogelfreunden und Katzenhaltern, die in der Praxis leider nicht selten in regelrechte Nachbarschaftskriege und Gerichtsverfahren münden. Grundsätzlich darf niemand einem Tier unnötig Leiden, Schmerzen oder Qualen zufügen (§ 1 Tierschutzgesetz). Ihr Nachbar darf daher selbstverständlich Ihre Katze weder schlagen, verletzten oder töten, um sie von dem Betreten des Gartens abzuhalten, selbst wenn er sich noch so sehr darüber ärgert, dass sie durch deren Garten läuft. Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden. Auch hat er keinen Anspruch darauf, dass Sie Ihre Katze ab sofort als reine Wohnungskatze halten. Sollte er Ihre Katze tatsächlich verletzten oder gar töten, würden er sich wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei strafbar machen und müsste Ihnen zudem Schadensersatz leisten. Fraglich ist jedoch, ob diese martialische Ankündigung Ihres Nachbarn überhaupt ernst gemeint war oder nur im Ärger geäußert wurde. Dass niemand Tiere grundlos töten darf, weiß Ihr Nachbar mit Sicherheit auch. Um die Stimmung zwischen Ihnen und den Nachbarn nicht unnötig aufzuheizen, ignorieren Sie die Drohungen. Um einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der aus solchen Anlässen nicht selten folgt und in Angriffen gegen die Tiere selbst gipfeln könnte, zu vermeiden, sollten Sie versuchen die Situation zu entschärfen, am besten mit Hilfe von Informationen. Ich habe einen informativen Artikel des Nabu hierzu gefunden, der Tipps für den Nachbarn beinhaltet, wie er die Futterstellen für die Vögel „katzensicher“ anbringen kann: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/helfen/01963.html. Vielleicht hilft dies ja bereits, falls der Ärger um Ihre Katze nicht nur vorgeschoben ist und es eigentlich um etwas anders geht über das der Nachbar sich ärgert. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider verursachen Freigänger häufig solche Streitigkeiten zwischen Vogelfreunden und Katzenhaltern, die in der Praxis leider nicht selten in regelrechte Nachbarschaftskriege und Gerichtsverfahren münden. Grundsätzlich darf niemand einem Tier unnötig Leiden, Schmerzen oder Qualen zufügen (§ 1 Tierschutzgesetz). Ihr Nachbar darf daher selbstverständlich Ihre Katze weder schlagen, verletzten oder töten, um sie von dem Betreten des Gartens abzuhalten, selbst wenn er sich noch so sehr darüber ärgert, dass sie durch deren Garten läuft. Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden. Auch hat er keinen Anspruch darauf, dass Sie Ihre Katze ab sofort als reine Wohnungskatze halten. Sollte er Ihre Katze tatsächlich verletzten oder gar töten, würden er sich wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei strafbar machen und müsste Ihnen zudem Schadensersatz leisten. Fraglich ist jedoch, ob diese martialische Ankündigung Ihres Nachbarn überhaupt ernst gemeint war oder nur im Ärger geäußert wurde. Dass niemand Tiere grundlos töten darf, weiß Ihr Nachbar mit Sicherheit auch. Um die Stimmung zwischen Ihnen und den Nachbarn nicht unnötig aufzuheizen, ignorieren Sie die Drohungen. Um einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der aus solchen Anlässen nicht selten folgt und in Angriffen gegen die Tiere selbst gipfeln könnte, zu vermeiden, sollten Sie versuchen die Situation zu entschärfen, am besten mit Hilfe von Informationen. Ich habe einen informativen Artikel des Nabu hierzu gefunden, der Tipps für den Nachbarn beinhaltet, wie er die Futterstellen für die Vögel „katzensicher“ anbringen kann: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/helfen/01963.html. Vielleicht hilft dies ja bereits, falls der Ärger um Ihre Katze nicht nur vorgeschoben ist und es eigentlich um etwas anders geht über das der Nachbar sich ärgert. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.