zurück zur Übersicht Katze angeschossen 28.03.2023 von Jana-Marie E. Hallo, meine Katze wurde angeschossen (laut Tierarzt sieht es so aus) und sie hat eine große wunde am Kopf. Ich weiß leider nicht wer es war, wollte mich dennoch über rechtliche Möglichkeiten informieren, da ich nicht möchte, dass so etwas erneut vorkommt. Vielleicht erfährt man ja doch noch wer es war. Bin sehr ratlos, was die Rechtslage angeht. Für ihre Hilfe wäre ich ihnen sehr dankbar. Viele Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe Ihre Katze erholt sich gut von diesem Angriff und auch, dass der Täter gefunden wird. Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, oft werden Haustiere insbesondere im Rahmen von Nachbarschaftsstreitigkeiten oder besser gesagt, „Nachbarschaftskriegen“- zu Opfern. Vielleicht ist dies auch in Ihrem Fall so? Grundsätzlich darf niemand einem Tier unnötig Leiden, Schmerzen oder Qualen zufügen (§ 1 Tierschutzgesetz). Wer mit Absicht auf Tier schießt (ohne in Notwehr zu handeln), um es grundlos zu töten oder ihm Schmerzen zuzufügen, verstößt gegen das Tierschutzgesetz, je nach Umständen des Einzelfalles entweder gegen § 17 oder § 18 Tierschutzgesetz. Sie könnten nun eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung bei der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten. Dies sollten Sie am besten schriftlich machen und gleichzeitig einen Strafantrag stellen, da die Polizei unter Umständen sonst nicht ermitteln kann. Lassen Sie sich von dem Tierarzt Details zu der Wunde und zu den Gründen für seine Vermutung, dass es sich um eine Schussverletzung handelt geben und legen diese bei der Anzeige mit vor. Falls Sie eine Vermutung haben, wer der Täter sein könnte, können Sie diese Vermutung äußern, wichtig ist jedoch, dass Sie dies nicht als Tatsache schildern, sondern nur als Ihre Meinung und Vermutung, um keine falsche Verdächtigung auszusprechen. Bitten Sie über das Ergebnis informiert zu werden. Sollte der Täter tatsächlich ermittelt werden, könnten Sie mit Hilfe eines Anwalts Akteneinsicht erhalten und unter Umständen Schadensersatz geltend machen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe Ihre Katze erholt sich gut von diesem Angriff und auch, dass der Täter gefunden wird. Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, oft werden Haustiere insbesondere im Rahmen von Nachbarschaftsstreitigkeiten oder besser gesagt, „Nachbarschaftskriegen“- zu Opfern. Vielleicht ist dies auch in Ihrem Fall so? Grundsätzlich darf niemand einem Tier unnötig Leiden, Schmerzen oder Qualen zufügen (§ 1 Tierschutzgesetz). Wer mit Absicht auf Tier schießt (ohne in Notwehr zu handeln), um es grundlos zu töten oder ihm Schmerzen zuzufügen, verstößt gegen das Tierschutzgesetz, je nach Umständen des Einzelfalles entweder gegen § 17 oder § 18 Tierschutzgesetz. Sie könnten nun eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung bei der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten. Dies sollten Sie am besten schriftlich machen und gleichzeitig einen Strafantrag stellen, da die Polizei unter Umständen sonst nicht ermitteln kann. Lassen Sie sich von dem Tierarzt Details zu der Wunde und zu den Gründen für seine Vermutung, dass es sich um eine Schussverletzung handelt geben und legen diese bei der Anzeige mit vor. Falls Sie eine Vermutung haben, wer der Täter sein könnte, können Sie diese Vermutung äußern, wichtig ist jedoch, dass Sie dies nicht als Tatsache schildern, sondern nur als Ihre Meinung und Vermutung, um keine falsche Verdächtigung auszusprechen. Bitten Sie über das Ergebnis informiert zu werden. Sollte der Täter tatsächlich ermittelt werden, könnten Sie mit Hilfe eines Anwalts Akteneinsicht erhalten und unter Umständen Schadensersatz geltend machen.