zurück zur Übersicht Tierarzt Rechnungen und fundtier unterschlagung 29.04.2024 von Melanie B. Sehr geehrte Damen und Herren. Ich hätte eine Frage. Meine Katze Felix war 5 Wochen vermisst. Letzte Woche konnte ich durch Hinweise aus der Nachbarschaft herausfinden das meine Katze bei einem jungen Paar in der Nachbarschaft im Haus sitzt und aus dem Fenster guckt. Bin dann hin und habe nach meiner Katze gefragt und sie meinten meine Katze hatte nen Unfall sie waren beim Tierarzt und es hat 2000 Euro gekostet. Heute kommt ein Brief von dem jungen Paar das ich die Kosten übernehmen sollte. Habe letzte Woche alle tierärzte abtelefoniert damit ich heraus finden konnte was bei meiner Katze operiert wurde aber ich bekam überall zur Antwort sie können mir nicht helfen da sie aus datenschutzgründen nichts sagen dürfen wenn den behandlungsvertrag jemand andres unterschrieben hat. Aber damit haben sie sich ja auch als Besitzer des Tieres ausgegeben. Jeder Tierarzt meinte nur wenn es als fundtier angegeben worden wäre dann wäre ich ausfindig gemacht worden, da meine Katze tätowiert ist. Was soll ich jetzt machen bzw wie soll ich vorgehen. Ich hoffe sie können mir helfen . Viele Grüße Melanie Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es erscheint mir seltsam, dass jemand für eine fremde Katze angeblich 2.000,00 € Tierarztkosten ausgibt und nicht nach dem Halter sucht um sich die Kosten erstatten zu lassen. Auch scheinen Sie die Rechnung nicht vorliegen zu haben, da Sie dadurch nicht nur den Tierarzt, sondern auch, je nachdem wie ausführlich die Rechnung ist, in Erfahrung gebracht hätten, was gemacht wurde. Wenn Ihre Katze tatsächlich verletzt war und die medizinische Behandlung notwendig war, sind Sie als Halterin und Eigentümerin für die Kosten verantwortlich. Ohne die Rechnung bzw. Beweise vorzulegen, also nur auf „Zuruf“ müssen Sie nichts bezahlen, lassen Sie sich daher zunächst die Rechnung aushändigen um alles prüfen zu können. Ebenfalls zu prüfen ist auch, ob eine Strafanzeige wegen Fundunterschlagung sinnvoll ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es erscheint mir seltsam, dass jemand für eine fremde Katze angeblich 2.000,00 € Tierarztkosten ausgibt und nicht nach dem Halter sucht um sich die Kosten erstatten zu lassen. Auch scheinen Sie die Rechnung nicht vorliegen zu haben, da Sie dadurch nicht nur den Tierarzt, sondern auch, je nachdem wie ausführlich die Rechnung ist, in Erfahrung gebracht hätten, was gemacht wurde. Wenn Ihre Katze tatsächlich verletzt war und die medizinische Behandlung notwendig war, sind Sie als Halterin und Eigentümerin für die Kosten verantwortlich. Ohne die Rechnung bzw. Beweise vorzulegen, also nur auf „Zuruf“ müssen Sie nichts bezahlen, lassen Sie sich daher zunächst die Rechnung aushändigen um alles prüfen zu können. Ebenfalls zu prüfen ist auch, ob eine Strafanzeige wegen Fundunterschlagung sinnvoll ist.