zurück zur Übersicht Katze bei neuem Besitzer verwahrlost 11.06.2025 von Larissa R. Ich bitte um Hilfe… Wir mussten uns vor ca. 1 Monat von unserer 3 Jahre alten Katze Lea trennen. Da sie nicht mit der Geburt unserer Tochter und dem dazu nötigem Umzug zurecht kam. Durch eine Bekannte haben wir sie an eine ältere Dame abgegeben die, wie uns gesagt worden ist den Umgang mit Katzen kennt. Außerdem wurde uns versichert das Lea Freigang bekommen würde (was wir ihr nicht geben konnten da wir nur einen Balkon haben) wir hatten uns immer an unsere Bekannte gewandt die uns versicherte das es Lea gut ginge aber auf unsere bitte Fotos von ihr zu schicken ignoriert wurden. Gestern kam eine Frau vom Pflegedienst der Dame zu uns und erzählt uns von dem verwahrlosten Zustand von Lea. Sie sei ziemlich dünn, würde andere Kratzen, Das Katzenklo würde man nicht regelmäßig sauber machen, Es soll wohl einmal Scherben im Katzen Futter gewesen sein, weil ein Glas kaputt gegangen ist, Die Dame sei ins Krankenhaus gekommen und niemand hat sich in der Zeit um Lea gekümmert. Sie soll versehentlich im Wintergarten der Frau ausgeschlossen sein und dort auf Decken Gepinkelt haben. Die Frau vom Pflegedienst wollte Lea schon aus dem Haus rausholen doch der Sohn der Dame sagte Lea bleibt dort und hat ihr den Zutritt verweigert. Daraufhin hat die Frau vom Pflegedienst uns und das veterinäramt verständigt. Ich bitte sie, Können sie mir sagen was ich Jetzt machen kann um Lea zu helfen das sie dort raus kommt, sie ggf. zurück bekommen kann? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist sehr gut, dass die Dame vom Pflegedienst nicht weggeschaut hat und die Katze sich selbst überlassen hat. Mit der Anzeige an das Veterinäramt ist die richtige Behörde eingeschaltet worden, diese kann erforderliche Schritte einleiten und bei Gefahr im Verzug auch kurzfristig eingreifen und die Katze z.B. sicherstellen und in einem Tierheim unterbringen. Zwar kann das Veterinäramt nicht darüber entscheiden, dass Sie die Katze zurückbekommen, da es sich dabei um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt, wenden Sie sich dennoch an Vet-Amt und geben an, dass Sie die Katze zurücknehmen möchten. Zusätzlich sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um prüfen zu lassen, ob Sie auf zivilrechtlichem Wege die Katze zurückbekommen können, ob z.B. ob ein Rücktritt oder eine Anfechtung möglich ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist sehr gut, dass die Dame vom Pflegedienst nicht weggeschaut hat und die Katze sich selbst überlassen hat. Mit der Anzeige an das Veterinäramt ist die richtige Behörde eingeschaltet worden, diese kann erforderliche Schritte einleiten und bei Gefahr im Verzug auch kurzfristig eingreifen und die Katze z.B. sicherstellen und in einem Tierheim unterbringen. Zwar kann das Veterinäramt nicht darüber entscheiden, dass Sie die Katze zurückbekommen, da es sich dabei um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt, wenden Sie sich dennoch an Vet-Amt und geben an, dass Sie die Katze zurücknehmen möchten. Zusätzlich sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um prüfen zu lassen, ob Sie auf zivilrechtlichem Wege die Katze zurückbekommen können, ob z.B. ob ein Rücktritt oder eine Anfechtung möglich ist.