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Tierheim kosten

von Nico F.

Hallo Meine Katze wurde am Montag von einer Nachbarin ins Tierheim gebracht. Wir haben sie gesucht und über Facebook erfahren wo sie ist. Haben uns sofort mit dem Tierheim in Verbindung gesetzt. Ich war persönlich da und mir wurde gesagt daß ich erst nachweisen muss daß sie mir gehört. Dies habe ich getan aber mir wurde nich geglaubt. Heute wurde mir mitgeteilt daß ich dir katze abholen kann, wenn ich 390 Euro für Tierarzt Unterbringung Futter usw. bezahle. Mir wird noch nicht geglaubt daß ich der Besitzer bin. Der Nachweis könnte ja eine Fälschung sein. Ich bin völlig empört darüber. Auch über die Kosten. Ich wollte sie ja mal Montag abholen was mir untersagt wurde. Was kann ich tun? Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich hoffe, Sie haben Ihre Katze mittlerweile wieder zurück bekommen.
 
Falls das Tierheim jedoch weiterhin die Herausgabe der Katze grundsätzlich verweigert, weil es Ihre Nachweise ablehnt oder von der Zahlung der entstandenen Gebühren abhängig macht, sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um Ihren Herausgabeanspruch und notfalls auch die Erfolgsaussichten eines einstweiligen Rechtsschutzes beurteilen zu lassen. Hierfür müssen jedoch die Einzelheiten bekannt sein und insbesondere Ihre vorhandenen Nachweise müssen eingesehen werden.
 
 

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