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2. Hund, darf er bleiben?

von Corinna W.

Hallo. Wir haben bei Einzug den Vermieter in Kenntnis gesetzt, dass wir einen Galgo haben (diese ist sozusagen ein Schatten, man hört und sieht sie eigentlich nicht). Jetzt hatten wir einen 2. Hund für unsere dazu geholt, da sie depressiv war (sie war immer mit anderen zusammen und hat unter dem alleinsein sehr gelitten). Im Mietvertrag steht gar nichts über Tierhaltung. Da die erste problemlos erlaubt wurde und hier halt viele Hunde auf dem Hof sind, gingen wir davon aus, dass es ok ist. Die 2. ist alt mit max 2 Jahren Lebenserwartung. Liegt den ganzen Tag auf der Couch und bellt auch nicht. Also sozusagen unsichtbar und nur beim Gassigehen zu sehen. Beide sind top erzogen. Für uns ein Segen da mein Sohn und ich eine Behinderung haben und die Hunde uns und dem Ersthund sehr gut tun. Wir wohnen auf dem Bauernhof, unser Vermieter nebenan im Haus, dort sind alleine momentan 5 Hunde! Diese sind immer am bellen, jaulen, also sehr störend für andere. Mir macht es nichts aus, andere sind deswegen hier ausgezogen. Unsere Hunde sind selbstverständlich versichert so das Schäden natürlich abgedeckt wären. Aber da muss man sich bei beiden keine Sorgen machen. Kann er trotzdem den 2. Hund verbieten? Wir wollen sie nicht mehr hergeben und würden notfalls auch umziehen da er uns alle bereits unangenehm angesprochen hat was besonders dem Kind gegenüber unmöglich war (er leidet unter mittelschweren Depressionen und der Hund ist sein Notnagel und seine Hilfe).

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries


Leider geht aus Ihrer Schilderung nicht hervor, ob es sich um eine vorsorgliche Frage handelt oder ob Ihr Vermieter bereits die Abschaffung des zweiten Hundes gefordert hat und welche Begründung er hierfür nennt.
 
Aus Ihrer Schilderung ergeben sich jedenfalls keine Anhaltspunkte für Gründe, die gegen die Haltung des zweiten Hundes sprechen, so enthält Ihr Mietvertrag keine Einschränkungen oder Begrenzung auf einen Hund, Ihre Hunde sind nicht störend, die Hundehaltung wurde vom Vermieter bei Einzug problemlos erlaubt, etc. Anders wäre es z.B. wenn Ihr Vermieter nur den einen Hund, mit dem Sie eingezogen sind, erlaubt hat, aber auch dann wäre zu prüfen, ob er die Haltung des zweiten Hundes verbieten dürfte. Lassen Sie sich von Ihren behandelnden Ärzten schriftlich bestätigen, dass und in welcher Form die Hundehaltung wichtig für Sie bzw. für Ihren Sohn ist. Wichtig wäre auch zu wissen, ob es noch weitere Streitpunkte zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter gibt und der zweite Hund nur ein vorgeschobener Grund sein könnte.
 
Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf, spätestens jedoch, wenn er die Abschaffung des zweiten Hundes fordert, entweder an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tier-bzw. Mietrecht oder an den örtlichen Mieterverein.

 

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