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Doppelter Kaufpreis bei Zucht

von Verena K.

Hallo, ich habe den Kaufvertrag für eine Hündin (5 Wochen und natürlich noch bei der Mutter) unterschrieben. Ich hätte sie mit Papieren für einen höheren Kaufpreis haben können, das ist mir aber nicht wirklich wichtig. Im Vertrag stehen Kaufpreis und Anzahlung, welche ich bereits geleistet habe. Eine Klausel besagt, dass ich, wenn ich die Hündin später decken lassen würde, den Kaufpreis erneut bezahlen müsste. Ist das so rechtens?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Ihre Frage recht kurz ist und auf den Wortlaut der Klausel und des gesamten Vertrages ankommt, ist nur eine sehr allgemeine Antwort möglich.
 
In der Regel unterscheiden Züchter und Züchterinnen zwischen den Verkaufspreisen für Privatpersonen, die die Welpen als Liebhabertiere, also ohne Zuchtabsichten kaufen möchten und daher einen niedrigeren Preis bezahlen müssen, als andere Züchter, die den Welpen in ihrer eigenen Zucht einsetzen möchten.
 
Züchter und Züchterinnen, die die Zucht mit den eigenen Welpen eigentlich verhindern wollen, verkaufen die Welpen  z.B. zum Liebhaberpreis und behalten die Papiere als eine Art Pfand ein. Alternativ ist in Verträgen auch oft die von Ihnen zitierte Variante zu finden, wonach bei der Zucht der Aufpreis vom Liebhaber- zum Zuchttier zu finden ist, je nach Formulierung als Vertragsstrafe, als Ausgestaltung des Kaufpreises, o.ä.
 
Da die Rechtmäßigkeit bzw. die Konsequenzen der Belegung der Hündin von der konkreten Formulierung Ihres Kaufvertrages abhängen, sollten Sie sich bei Bedarf mit dem Vertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, insbesondere wenn Sie die Absicht haben sollten, die Hündin decken zu lassen.
 
 
 
 

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