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von Lena Ella A.

Guten Tag, ich wende mich verzweifelt an Sie. Ich habe mich von meinem Partner getrennt. Jetzt haben wir den schweren Fall das er den Hund mit nehmen möchte und aus seiner gewohnten Umgebung reißt und das ist ihm in den letzten Jahren schon zu oft passiert. Er lebt seit Anfang des Jahres in meinem Haushalt, seit dem übernehme ich fast alle Futterkosten, die Tierarzt Rechnungen und all das was er braucht. Es ist der gemeinsame Hund von ihm und seiner noch Frau, leider musste sie sich damals von ihm trennen, da sie noch einen Hund im Haushalt hatten, der ihre komplette Aufmerksamkeit brauchte aber auch in den gemeinsamen Jahren der beiden, übernahm sie alle Kosten für ihn und kümmerte sich, wie ich um ihn. Er möchte ihn jetzt gegen mich als Druckmittel verwenden, da er weiß ich möchte nur das Beste für ihn. Er war die ganze Zeit in dem Haushalt seiner Mutter gemeldet, die in Rente ist um Steuern zu sparen aber lebte da nie wirklich, ich mache mir wirklich große Sorgen, das er ihn mir weg nimmt und ihn eingehen lässt. Schon in der gemeinsamen Ehe, war er nur gut um Welpen zu machen, er ließ damals schon zu das er die gemeinsame Hündin ohne des Wissens seiner Ehe Frau schwängerte, die Belege für die Abtreibung liegen vor. Ich melde mich aus Verzweiflung bei Ihnen, weil ich nicht möchte das er in seine Hände zurück geht. Die Ummeldung bei Ihnen haben wir gemeinsam schon beantragt, seine noch Ehe Frau und ich, bei mir im Bürgerbüro habe ich die Anmeldung von ihm auch schon veranlasst. Ich habe so Angst das er ihn uns weg nimmt und er darunter leiden muss. Ich bin mir dessen bewusst, das sie mir vielleicht nicht weiter helfen können aber ich habe Hoffnung, das es eine Möglichkeit gibt. Er hat mir mündlich, leider ohne Zeugen schon so oft zu gesagt, das er Ihn mir überlasst und das er ihn nicht haben mag, das er garkeine Zeit für ihn hat und das er es bei uns besser hat, sobald ich aber nicht so funktioniere wie er es gerne hätte, droht er mir damit sich ihn zu holen. Ich hoffe auf diesem Weg eine Lösung zu finden, für den Hund. Es wäre unzumutbar ihn uns zu entziehen. Mit freundlichen Grüßen, 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider lässt sich an dieser Stelle nicht prüfen und beurteilen, ob er einen Herausgabeanspruch gegen Sie haben könnte, ob er Ihnen seinen Eigentumsanteil bereits überlassen haben könnte oder Sie aus anderen rechtlichen Gründen die Herausgabe verweigern könnten. Es ist aber gut und hilfreich, dass Sie sich mit seiner „Noch-Ehefrau“ zusammengetan haben, die nach wie vor Mit-Eigentümerin des Hundes sein könnte.
 
Sollte er den Hund also tatsächlich herausfordern und dies nicht nur immer wieder androhen, lassen sich am besten von einem Anwalt oder einer Anwältin vertreten, um nicht mehr direkt mit ihm kommunizieren zu müssen. Sichern Sie vorsorglich schon jetzt alle Unterlagen zu dem Hund, alle Rechnungen, die Sie selbst bezahlen, die Anmeldung und auch Korrespondenz über den Verbleib des Hundes bei Ihnen, z.B. über WhatsApp, E-Mail etc.
 
 

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