zurück zur Übersicht Beschlagnahme 03.11.2025 von Janine H. Wir haben einen Staffi-Junghund wesentest gemacht den zweiten im Erwachsenen Alter haben wir vergessen weil wir dachten die Stadt schreibt uns an . Wer entscheidet über die Herausgabe Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass es eine Beschlagnahme stattgefunden hat und sich aus Ihrer Schilderung auch ergibt, dass es zuvor Schriftverkehr zwischen Ihnen und der Behörde geben hat, nehme ich an, dass es wahrscheinlich auch einen Bescheid oder eine Ordnungsverfügung der Behörde gibt, in dem die Auflagen oder Voraussetzungen zum Halten Ihres Hundes genannt sind. Der Nachweis eines (weiteren?) Wesenstests wird dort wahrscheinlich u.a. als Auflage (gemäß dem GefHundG und der DVOGefHundG) genannt sein, um die Erlaubnis zum Halten Ihrer Staffi Hündin zu erhalten bzw. zu behalten. Diese Behörde ist auch für die Einhaltung der Auflagen und der angedrohten Konsequenzen bei Verstößen gegen den Bescheid zuständig. Das Tierheim, in dem sich Ihre Hündin wahrscheinlich befindet, darf nicht eigenmächtig über die Herausgabe entscheiden. Um zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie Ihre Hündin wieder zurückbekommen können, müssten die Einzelheiten und auch der gesamten Schriftverkehr zwischen Ihnen und der Behörde eingesehen werden. Neben der inhaltlichen Prüfung der Rechtslage auch wichtig zu prüfen, ob und welche Rechtsmittel zeitlich noch möglich sind oder ob die Bescheide schon bestandskräftig sind. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf umgehend an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass es eine Beschlagnahme stattgefunden hat und sich aus Ihrer Schilderung auch ergibt, dass es zuvor Schriftverkehr zwischen Ihnen und der Behörde geben hat, nehme ich an, dass es wahrscheinlich auch einen Bescheid oder eine Ordnungsverfügung der Behörde gibt, in dem die Auflagen oder Voraussetzungen zum Halten Ihres Hundes genannt sind. Der Nachweis eines (weiteren?) Wesenstests wird dort wahrscheinlich u.a. als Auflage (gemäß dem GefHundG und der DVOGefHundG) genannt sein, um die Erlaubnis zum Halten Ihrer Staffi Hündin zu erhalten bzw. zu behalten. Diese Behörde ist auch für die Einhaltung der Auflagen und der angedrohten Konsequenzen bei Verstößen gegen den Bescheid zuständig. Das Tierheim, in dem sich Ihre Hündin wahrscheinlich befindet, darf nicht eigenmächtig über die Herausgabe entscheiden. Um zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie Ihre Hündin wieder zurückbekommen können, müssten die Einzelheiten und auch der gesamten Schriftverkehr zwischen Ihnen und der Behörde eingesehen werden. Neben der inhaltlichen Prüfung der Rechtslage auch wichtig zu prüfen, ob und welche Rechtsmittel zeitlich noch möglich sind oder ob die Bescheide schon bestandskräftig sind. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf umgehend an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.