zurück zur Übersicht Hilfe 06.11.2025 von Fabian G. Guten Tag, wir haben vor etwas über einem Jahr unseren Hund mit Schutzvertrag abgegeben und nun sitzt er im Tierheim. Ich habe über tasso die Benachrichtigung darüber bekommen weil die neuen Besitzer die darten nicht geändert haben, jetzt habe ich den neuen Besitzern mitgeteilt, dass er im Tierheim ist und habe keine Antwort bekommmen. Jetzt hatte meine Freundin Kontakt zur Tochter der neuen Besitzer aufgenommen und Bescheid gesagt da kam dann auch eine Antwort angeblich würde der Bruder da wohnen und ihm wäre der Hund weggelaufen leider kam nach ein paar Nachrichten dann die Antwort dann müssen sie ihn wieder nehmen meine Eltern haben keine Zeit darauf hin habe ich das Tierheim angerufen und habe gesagt ich würde den Hund holen und habe dort die Antwort bekommen nur wenn ich ein Schriftstück habe wo das drauf steht das ich ihn holen darf mit Unterschrift darauf hin haben wir noch mal geschrieben und darum gebeten das wir das bekommen darauf hin wurde nur geschrieben nein meine Eltern kümmern sich und auch dort kam die Blockierung da der Hund in einem Wald mit Geschirr und Leine gefunden wurde bin ich nicht sicher ob er wirklich durch gegangen ist und ob er wirklich bei dem Sohn war da dessen Nachname ganz anders ist wie der der Eltern mir sind die Hände gebunden aktuell was wenn sich niemand kümmert ich habe den Hund damals unter Tränen abgeben müssen und jetzt wo ich zeitlich mehr Zeit habe und mich kümmern Könnte und ihn zu mir holen will weil sie anscheine niemand grad darum kümmert kann ich es nicht und ich weis nicht wie ich ihm helfen kann ich habe aktuell so ein schlechtes Gewissen das ich ihn abgeben habe und er jetzt in einem Tierheim ist bitte ich brauche Rat wie ich mich jetzt verhalten soll da anschwindeln der schutzvertrag mich nicht befugt dagegen was zu tun das er aus dem Tierheim kommt Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Sorge und den Wunsch den Hund nicht nur aus Tierheim holen zu können, sondern auch wieder zurückzubekommen. Leider wird dies ohne oder sogar gegen den Willen der derzeitigen Eigentümer des Hundes nicht möglich sein. Weil hier mehrere Personen beteiligt zu sein scheinen und Sie mit Ihren Vertragspartnern keinen Kontakt aufnehmen können, lässt sich an dieser Stelle ohne Kenntnis der Einzelheiten und ohne Einsicht in den Schutzvertrag nicht beurteilen, was rechtlich möglich bzw. sinnvoll ist. Sollte sich nicht zwischenzeitlich eine Lösung gefunden haben und der Hund nach wie vor im Tierheim sitzen, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf möglichst kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Sorge und den Wunsch den Hund nicht nur aus Tierheim holen zu können, sondern auch wieder zurückzubekommen. Leider wird dies ohne oder sogar gegen den Willen der derzeitigen Eigentümer des Hundes nicht möglich sein. Weil hier mehrere Personen beteiligt zu sein scheinen und Sie mit Ihren Vertragspartnern keinen Kontakt aufnehmen können, lässt sich an dieser Stelle ohne Kenntnis der Einzelheiten und ohne Einsicht in den Schutzvertrag nicht beurteilen, was rechtlich möglich bzw. sinnvoll ist. Sollte sich nicht zwischenzeitlich eine Lösung gefunden haben und der Hund nach wie vor im Tierheim sitzen, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf möglichst kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.