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Ausgesetzte Katze

von Christine M.

Hallo , Die mir bis dato unbekannte Schwiegermutter meines Sohnes stellte mir ohne Absprache ihre kranke Katze in unsere vermieteten Einliegerwohnung in den Hausflur ab . Muss ich Ihr die Katze wieder aushändigen , darf so jemandes ein Tier halten ? Was kann ich tun Danke 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Verärgerung über dieses Verhalten. Ihre Schilderung ist jedoch viel zu kurz, als dass eine Antwort möglich ist. Hierzu müssten die Einzelheiten bekannt sein. Ich nehme an, dass es -auch wenn sie die Schwiegermutter bisher nicht persönlich kannten- es aber rund um die Katze eine längere Vorgeschichte, WhatsApp Verläufe oder vielleicht sogar Streit gibt, sei es zwischen Ihrem Sohn bzw. Ihrer Schwiegertochter und der Schwiegermutter oder in einer anderen Konstellation. Sollte die Schwiegermutter die Katze zurückfordern, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht.
 

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