zurück zur Übersicht

Zu hoch gestellte Tierarztrechnung?

von Ariane A.

Liebe Frau Fries, ich war mit meiner 4jährigen Berner Sennenhündin bei unserer Haustierärztin, um die Behandlungsmöglichkeit im Rahmen einer Zahnsteinentfernung zu besprechen. Mir ist bekannt, dass man Zahnstein in der Regel unter Vollnarkose entfernt. Sie hat mich an eine andere Praxis verwiesen mit dem Hinweis, dass man dort ein Inhalationsnarkosegerät besäße. So weit so gut. Im Vorfeld würde sie mir aber eine Blutuntersuchung empfehlen, damit man bei meiner Hündin (die aber bereits in einer Klinik ein Mal vorher am Ellbogen operiert wurde), das Narkoserisiko überschauen könne. Ich habe im Vorhinein nach den Kosten gefragt – was ich als erfahrener Tierhalter schon automatisch immer gefragt habe für Behandlungen, die außerhalb der Routinebehandlungen erfolgen sollten (seit 2022 mit der erhöhten GOT mache ich das erst recht) – sie hat mir einen Preis von ca. 150 € genannt plus ca. 50 € von einem externen Labor, das einen bestimmten Wert ermitteln sollte, den sie nicht ermitteln kann. Da der Betrag mit in Summe +/- 200 € für mich überschaubar schien, habe ich dem zugestimmt. Die Rechnung vom Labor kam auch recht zügig und blieb mit 55 € völlig im Rahmen der erwarteten Kosten. Als dann die Rechnung der Tierärztin kam, fiel ich aus allen Wolken, denn diese betrug statt der +/-150 € plötzlich 887,64 €. Als ich die Tierärztin auf die viel zu hohe Rechnung ansprach, sagte sie, die wäre aus ihrer Sicht völlig gerechtfertigt, und sie würde nichts daran ändern. Und im Übrigen hätten wir im Vorhinein nie über Preise gesprochen. Sie hätte auch nie etwas von 150 € gesagt, da sie ja wüsste, wie teuer diese Blutuntersuchung sei. Und als ich ihr dann daraufhin sagte, selbst wenn wir ihrer Meinung nach nicht über Kosten gesprochen hätten, hätte sie mich doch im Vorhinein über die Höhe der zu erwartenden Kosten aufklären müssen. Zumindest mündlich wenn schon kein schriftlicher Kostenvoranschlag erfolgt. Ihre Antwort war nur: “Ich muss gar nichts.“ Und damit war das Gespräch für sie beendet. Nun steht Aussage gegen Aussage. Und ihre Tierarzthelferin, falls sie sich überhaupt noch daran erinnern kann bei den vielen Patienten, wird wohl kaum gegen ihre Vorgesetzte aussagen. Nun ist meine Frage – ist die Summe der Rechnung zum einen gerechtfertigt? Und darf die Tierärztin mir eine derart hohe Rechnung stellen, ohne mich (wie sie ja selbst sagt) im Vorhinein nicht über die tatsächlichen Kosten aufzuklären? Leider brauche ich bis zum 19.11. eine Antwort - ich bin etwas verzweifelt und hoffe, sie können mich mit ihrer Antwort etwas weiter bringen in meiner Entscheidungsfindung, wie ich weiter vorgehen werde. Vielen Dank im Vorhinein für Ihre Mühe! Beste Grüße 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da während einer Behandlung/Operation eines Tieren immer unvorhergesehene Komplikationen eintreten können, auf die der Tierarzt im dann notwendigen Umfang reagieren muss und auch abrechnen kann, kann und muss kein Tierarzt bzw. Tierklinik einen verbindlichen “Kostenvoranschlag“ abgeben, auch muss er nicht ungefragt über die voraussichtlichen Kosten aufklären. In Ihrem Fall ist jedoch zu prüfen, ob sich aus der Tatsache, dass es sich nicht um eine Behandlung oder OP handelte, sondern „nur“ um eine Blutabnahme und eine Auswertung und Sie danach gefragt haben, etwas anderes ergibt. Problematisch ist in solchen Fällen auch oft, dass die Tierhalter allein sind und sich die Inhalte der Gespräche nur schwer beweisen lassen. Ob die Rechnung angemessen bzw. inhaltlich richtig ist, kann ich an dieser Stelle leider nicht beurteilen. Wichtig zu wissen wäre auch, ob bei Ihrer Hündin aufgrund der Vorgeschichte die Bestimmung dieses einen „teuren“ Werts notwendig für die anstehende Vollnarkose war.
 
Anhand der schriftlichen Rechnung müsste im Einzelnen geprüft werden, woraus sich dieser hohe Rechnungsbetrag von knapp 900,00 € zusammensetzt und ob dies tatsächlich nur die Blutabnahme und Untersuchung beinhaltet oder ob noch weitere Untersuchungen (rechtmäßig) abgerechnet wurden.
 
Sollten Sie sich nicht zwischenzeitlich mit der Tierärztin verständigt haben, könnten Sie sich an die zuständige Tierärztekammer wenden, die zwar keine Rechnungen überprüfen, jedoch versuchen können zwischen Tierhaltern und Tierärzten zu vermitteln.
 
 
 

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung