zurück zur Übersicht Finder gibt Katze nicht heraus 15.11.2025 von Helene G. Sehr geehrte Frau Fries, unsere Katze wurde 2022 bei TASSO als vermisst gemeldet und ist vor etwa einer Woche wieder aufgetaucht. Wir wurden von TASSO informiert, dass sie beim Tierarzt behandelt und dort ihr Chip ausgelesen wurde. Dabei stellte sich heraus, dass sie seit drei Jahren gesucht wird. Nach Angaben Finders befindet sich das Tier seit 2022 bei ihm. Die Aussagen sind teilweise etwas widersprüchlich, denn mal sagt der Finder die Katze würde nur von ihm gefüttert werden, mal sagt er sie lebe mit im Haus. Wir stehen nun seit gut einer Woche in Kontakt mit dem Finder. Er zeigte sich kooperativ, bis wir die Rückgabe der Katze forderten. Bei TASSO haben wir bereits vermerken lassen, dass wir den Kontakt hergestellt und die Rückgabe unserer Katze eingefordert haben. Hierfür hatten wir vor einigen Tagen eine schriftliche Message geschickt, dass wir die Katze an Tag X holen möchten. Seitdem stellt sich der Finder jedoch quer. Er berichtete auch, dass die Katze nun schon seit 2-3 Tagen nicht mehr von ihm gesichtet wurde. Wir können natürlich nicht überprüfen ob das stimmt. Wie sollten wir in diesem Fall weiter vorgehen, um unsere rechtmäßigen Ansprüche zu sichern und die Rückgabe rechtlich korrekt durchzusetzen? Vor allem wenn der Finder nun ggf. den Kontakt abbricht bzw. nicht mehr erreichbar ist? Vielen Dank für Ihre Hilfe Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es freut mich, dass Sie nach so langer Zeit ein Lebenszeichen von Ihrer Katze bekommen haben und ich hoffe, dass Sie sich die Lage zwischenzeitlich geklärt und Sie die Katze wieder bei sich haben. Sollte der Herr sich jedoch weiterhin weigern oder den Kontakt abgebrochen haben, sollten Sie sich kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden um die Rechtslage prüfen und auch die nächsten geeigneten Schritte einleiten zu können. Gut ist, dass Sie ihn mit einer „schriftlichen Message“ zur Herausgabe aufgefordert haben und einen konkreten Tag genannt haben. Um zu prüfen, ob und wie Sie einen Herausgabe erfolgreich durchsetzen könnten, notfalls auch mithilfe eines Gerichts müssten jedoch die Einzelheiten bekannt sein und insbesondere die bisherige Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Finder eingesehen werden, da es wichtig zu wissen ist, welche Gründe er für sein „querstellen“ angibt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es freut mich, dass Sie nach so langer Zeit ein Lebenszeichen von Ihrer Katze bekommen haben und ich hoffe, dass Sie sich die Lage zwischenzeitlich geklärt und Sie die Katze wieder bei sich haben. Sollte der Herr sich jedoch weiterhin weigern oder den Kontakt abgebrochen haben, sollten Sie sich kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden um die Rechtslage prüfen und auch die nächsten geeigneten Schritte einleiten zu können. Gut ist, dass Sie ihn mit einer „schriftlichen Message“ zur Herausgabe aufgefordert haben und einen konkreten Tag genannt haben. Um zu prüfen, ob und wie Sie einen Herausgabe erfolgreich durchsetzen könnten, notfalls auch mithilfe eines Gerichts müssten jedoch die Einzelheiten bekannt sein und insbesondere die bisherige Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Finder eingesehen werden, da es wichtig zu wissen ist, welche Gründe er für sein „querstellen“ angibt.