zurück zur Übersicht Unzureichende Dokumentation & Recht auf vollständige Patientenakte 24.11.2025 von Fabian P. Hallo, wir mussten leider unsere Katze Anfang November in eine Notfalltierklinik bringen. Hier wurde sie 3 Tage behandelt und ist dann leider verstorben. Die tatsächliche Ursache kennen wir bis heute nicht. Da wir von der Klinik anfangs keine Unterlagen erhalten haben, haben wir die Klinik um Zusendung der vollständigen Unterlagen, und nicht um einen zusammengefassten Bericht, gebeten. Jetzt haben wir dennoch nur einen aus unserer Sicht unzureichenden Arztbericht kommentarlos erhalten. Hier wäre meine erste Frage: hat man ein Recht auf die vollständigen Unterlagen aus der Behandlung und nicht nur einen zusammengefassten Bericht? Dazu kommt, dass wir nun seit 3 fast Wochen auf Biopsie-Ergebnisse warten, welche mit Eilversand verschickt und bereits vollständig bezahlt wurden. Auch hierzu erhalten wir leider keine Erläuterung. Zusätzlich sind wir der Meinung, dass viele Inhalte, wie Erläuterungen zum OP-Bericht, Postoperatives Monitoring, umgesetzte Handlungen und insbesondere Dokumentation, wann eine Verschlechterung bemerkt wurde, fehlen. Zu meiner zweiten Frage: gibt es für uns eine Möglichkeit, wie man solch einen Bericht unabhängig, neutral und fachlich bewerten/überprüfen lassen kann? Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie Ihre Katze trotz der Behandlung verloren haben und sich hieraus nun auch noch ein Streit mit der Tierklinik ergeben hat. Als Patientenbesitzer haben Sie gemäß §§ 810, 259 BGB sowie aus dem Grundrecht der Selbstbestimmung ein Recht Einsicht in die vollständige Akte des Tierarztes zu nehmen. Der Tierarzt kann Ihnen entweder bei sich vor Ort die Akte zur Verfügung stellen oder Ihnen (kostenpflichtig) Kopien/Ausdrucke senden. Originale muss er nicht Ihnen nicht aushändigen. Dieser Anspruch umfasst die Einsicht in schriftliche Befunde sowie Berichte über Behandlungsmaßnahmen (z.B. EKG, OP-Berichte, Narkoseprotokolle, Laborergebnisse etc). Sie sollten daher nun den Tierarzt per Einschreiben auffordern Ihnen innerhalb von zwei Wochen (benennen Sie ein konkretes Datum) die vollständigen Unterlagen zu übersenden. Beziehen Sie sich auf Ihre vorherige Aufforderung der nicht ausreichend nachgekommen wurde und kündigen an, notfalls eine Klage auf Einsicht in die Krankenakte zu erheben, wenn der Tierarzt auch hierauf nicht reagiert. Da Sie das Kostenrisiko einer solchen Klage tragen, sollten Sie sich, falls der Tierarzt sich weiterhin weigert, anwaltlich über die Erfolgsaussichten und die entsprechenden Kosten einer solchen Klage beraten lassen. Für eine Bewertung der Unterlagen könnten Sie sich z.B. an die Landestierärztekammer, Gutachter oder einen anderen spezialisierten Tierarzt bzw. Tierklinik für eine Zweitmeinung, etc. wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie Ihre Katze trotz der Behandlung verloren haben und sich hieraus nun auch noch ein Streit mit der Tierklinik ergeben hat. Als Patientenbesitzer haben Sie gemäß §§ 810, 259 BGB sowie aus dem Grundrecht der Selbstbestimmung ein Recht Einsicht in die vollständige Akte des Tierarztes zu nehmen. Der Tierarzt kann Ihnen entweder bei sich vor Ort die Akte zur Verfügung stellen oder Ihnen (kostenpflichtig) Kopien/Ausdrucke senden. Originale muss er nicht Ihnen nicht aushändigen. Dieser Anspruch umfasst die Einsicht in schriftliche Befunde sowie Berichte über Behandlungsmaßnahmen (z.B. EKG, OP-Berichte, Narkoseprotokolle, Laborergebnisse etc). Sie sollten daher nun den Tierarzt per Einschreiben auffordern Ihnen innerhalb von zwei Wochen (benennen Sie ein konkretes Datum) die vollständigen Unterlagen zu übersenden. Beziehen Sie sich auf Ihre vorherige Aufforderung der nicht ausreichend nachgekommen wurde und kündigen an, notfalls eine Klage auf Einsicht in die Krankenakte zu erheben, wenn der Tierarzt auch hierauf nicht reagiert. Da Sie das Kostenrisiko einer solchen Klage tragen, sollten Sie sich, falls der Tierarzt sich weiterhin weigert, anwaltlich über die Erfolgsaussichten und die entsprechenden Kosten einer solchen Klage beraten lassen. Für eine Bewertung der Unterlagen könnten Sie sich z.B. an die Landestierärztekammer, Gutachter oder einen anderen spezialisierten Tierarzt bzw. Tierklinik für eine Zweitmeinung, etc. wenden.