zurück zur Übersicht Streuner 04.01.2026 von Angi W. Hallo, ich bräuchte dringend Hilfe. Bei uns leben 3 Kater außerhalb der Ortschaft in einem Schrebergarten. Eine ältere Dame versorgt sie 2 Mal am Tag mit Futter. Einer der Kater ist sehr menschenbezogen, den füttere ich mittags heimlich noch. Der Tierschutz wollte sich kümmern, da einer der Kater, laut der Rentnerin Zahnprobleme hat. Die Rentnerin lehnt jede Hilfe ab, möchte alles der Natur überlassen . Das zuständige VetAmt meinte, der Kater würde normal fressen. Eine augenscheinliche Begutachtung halte ich für nachlässig, da Katzen Schmerzen verstecken. FORL kann nur mittels dentalem Röntgen festgestellt werden. Zudem wäre der sehr zutraulich Kater gut vermittelbar. Da aber alles abgelehnt wird , haben die Tiere keine Chance. Wie kann es sein, dass man meint Eigentümer an Streunern zu sein, aber nicht zuständig zu sein für die medizinische Versorgung. Es wäre vom Tierschutz sogar bezahlt worden. Ist das nicht gegen das Tierschutzgesetz? Ist es strafbar, wenn ich den zutraulichen Kater einfach zu mir nehme? Er ist nicht gechippt. Was für Möglichkeiten habe ich noch, den Katern zu helfen? Liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Anhand der Tatsachen, dass die ältere Damen die Kater zwei mal täglich füttert, sich also verantwortlich fühlt, sie Hilfe ablehnt und wie Sie schreiben, sich wohl als Eigentümerin der Katzen sieht, wäre zu prüfen, ob sie unabhängig davon, ob sie tatsächlich Eigentümerin ist, zumindest aber Tierhalterin ist und über §§ 1, 2 Tierschutzgesetz durch das Veterinäramt entsprechend verpflichtet werden könnte, die medizinisch notwendigen tierärztlichen Versorgung/Behandlung durchführen zu lassen. Daher war es richtig, dass Sie sich an das Veterinäramt gewandt haben. Ob die Behörde die Kontrolle ausreichend durchgeführt hat etc., läßt sich an dieser Stelle nicht bewerten. Interessant zu wissen wäre auch, ob und wie der Tierschutzverein hier schon tätig geworden ist. Um zu prüfen, ob Sie sich durch die Mitnahme des Katers strafbar machen oder wie sie den Kater helfen können, müssten zum einen die Einzelheiten und Ihre bisherige Korrespondenz mit der Dame, dem Tierschutzverein und dem Veterinäramt eingesehen werden. Wenden Sie sich bei weiterem Bedarf für ein vertrauliches Beratungsgespräch an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Anhand der Tatsachen, dass die ältere Damen die Kater zwei mal täglich füttert, sich also verantwortlich fühlt, sie Hilfe ablehnt und wie Sie schreiben, sich wohl als Eigentümerin der Katzen sieht, wäre zu prüfen, ob sie unabhängig davon, ob sie tatsächlich Eigentümerin ist, zumindest aber Tierhalterin ist und über §§ 1, 2 Tierschutzgesetz durch das Veterinäramt entsprechend verpflichtet werden könnte, die medizinisch notwendigen tierärztlichen Versorgung/Behandlung durchführen zu lassen. Daher war es richtig, dass Sie sich an das Veterinäramt gewandt haben. Ob die Behörde die Kontrolle ausreichend durchgeführt hat etc., läßt sich an dieser Stelle nicht bewerten. Interessant zu wissen wäre auch, ob und wie der Tierschutzverein hier schon tätig geworden ist. Um zu prüfen, ob Sie sich durch die Mitnahme des Katers strafbar machen oder wie sie den Kater helfen können, müssten zum einen die Einzelheiten und Ihre bisherige Korrespondenz mit der Dame, dem Tierschutzverein und dem Veterinäramt eingesehen werden. Wenden Sie sich bei weiterem Bedarf für ein vertrauliches Beratungsgespräch an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.