zurück zur Übersicht Tierschutzhund 07.01.2026 von Klaus T. Ich versuche es kurz zu machen: Probleme mit Tierschutzverein, Kangal Mix aus der Türkei, laut Pass Labrador ca. 11 Monate alt, der Hund war eine Woche in Deutschland, die Pflegeeltern waren nicht in der Lage, den Hund zu halten (Reihenhaus und Minigrundstück) und suchten - zusammen mit dem Verein - ein neues Zuhause. Wir haben am 2ten Tag massive Schäden an den Reißzähnen, scheinbar Gitterbeißen, festgestellt. Der Färbung, dem Schadensbild nach (habe Fotos) sind das ältere Schäden. Der Verein bügelt ab, sagt es kann schon vorher passiert sein ( der Hund kam mit ca. 5 Monaten ins Pflegeheim des Vereins. Kann man ja so lassen, kann schon nichts passieren....waren die Worte der Mitarbeiter.... klar ein Kangal der vielleicht in einem Jahr massiv Karies und Zahnschmerzen hat ist scheinbar kein Problem. Ich möchte einen Zahntierarzt besuchen, die Schäden begutachten und versorgen lassen und diese Summe mit der Schutzgebühr von 500€ verrechnen. Sollte die Summe höher werden ( 4 Reißzähne behandeln) ,tragen wir die Mehrkosten. Denke das ist fair, eine Rückgabe kommt für mich nicht in Frage und würde dem Tier dann wohl wirklich massiv Schaden. Welchen Möglichkeiten außer einem Rechtsstreit haben wir? Viele Dank Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Vorweg, ich freue mich für Ihren Hund, dass Sie ihn trotz des Streits mit dem Verein und auch angesichts der Rasse behalten möchten und er bei Ihnen sein Zuhause gefunden hat. Ich nehme an, dass es tatsächlich ein Kurzfassung ist und die „Vorgeschichte“ länger ist und sie sich mit dem Tierschutzverein schon ausführlich auseinandergesetzt haben, so dass es hierzu wahrscheinlich schon ausführliche Korrespondenz gibt. Da sich Ihr Vorschlag tatsächlich fair anhört, der Verein dies aber anscheinend ablehnt und sich aus Ihrer Zusammenfassung ergibt, dass Sie die Schutzgebühr von 500,00 € „verrechnen“ möchten, also noch nicht gezahlt haben, müssten nicht nur die Korrespondenz, sondern insbesondere auch der zwischen Ihnen und dem Tierschutzverein geschlossenen Tierschutzvertrag vorliegen und eingesehen werden. Erst anhand der Einzelheiten und der Dokumente lässt sich dann bewerten, welche Möglichkeiten Sie haben um einen Rechtsstreit bestenfalls zu vermeiden, aber auch, ob ein Rechtsstreit gegen den Tierschutzverein überhaupt Aussicht auf Erfolg hätte. Sollten Sie sich zwischenzeitlich nicht mit dem Verein gütlich geeinigt haben, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Vorweg, ich freue mich für Ihren Hund, dass Sie ihn trotz des Streits mit dem Verein und auch angesichts der Rasse behalten möchten und er bei Ihnen sein Zuhause gefunden hat. Ich nehme an, dass es tatsächlich ein Kurzfassung ist und die „Vorgeschichte“ länger ist und sie sich mit dem Tierschutzverein schon ausführlich auseinandergesetzt haben, so dass es hierzu wahrscheinlich schon ausführliche Korrespondenz gibt. Da sich Ihr Vorschlag tatsächlich fair anhört, der Verein dies aber anscheinend ablehnt und sich aus Ihrer Zusammenfassung ergibt, dass Sie die Schutzgebühr von 500,00 € „verrechnen“ möchten, also noch nicht gezahlt haben, müssten nicht nur die Korrespondenz, sondern insbesondere auch der zwischen Ihnen und dem Tierschutzverein geschlossenen Tierschutzvertrag vorliegen und eingesehen werden. Erst anhand der Einzelheiten und der Dokumente lässt sich dann bewerten, welche Möglichkeiten Sie haben um einen Rechtsstreit bestenfalls zu vermeiden, aber auch, ob ein Rechtsstreit gegen den Tierschutzverein überhaupt Aussicht auf Erfolg hätte. Sollten Sie sich zwischenzeitlich nicht mit dem Verein gütlich geeinigt haben, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.