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Hunde Adoption

von Alice N.

Hallo, ich hatte mich dazu entschieden einen Hund aus dem Tierschutz zu adoptieren. Weil die Überführung von Spanien nach Deutschland sehr schnell gemacht wurde sagte man mir ich solle erst einen Pflegevertrag machen und dann machen wir die Adoption. Nachdem der Hund übergeben wurde habe ich nach einigen Tagen festgestellt dass wohl ein Zahnproblemen vorliegt und bin zum Tierarzt. Dort wurde festgestellt das mind. 2 Zähne am eitern waren und locker, und zwei weitere Zähne locker waren. Ich habe erst mal Antibiotikum bekommen und einen Kostenvoranschlag um dem Hund die Zähne zu machen. Da dies nicht gesagt wurde bei der Übergabe und die Verästelung auf jeden Fall schon dort war. Habe ich mich an dem Verein gewandt damit die mir die Kosten übernehmen. Daraufhin wurde mir gesagt ich solle den Hund zur nächsten Pflegestelle abgeben, die den Hund dann wiederum weiter zur nächsten Pflegestelle geben würde damit sie dort bei einem befreundeten günstigen Tierarzt das machen sollte. Ich wäre ungeeignet den Hund zu adoptieren weil ja diese OP jedes Jahr gemacht werden müsste und ich sie ja wohl nicht bezahlen können. (Dieses habe ich nie gesagt) des Weiteren wäre ich auch als Pflegestelle ungeeignet. Da der Hund schon sehr an mir hängten Ich an Ihm, möchte ich ihn weiterhin adoptieren und finde es gegen den Tierschutz so mit ihm umzugehen. Was sagen Sie? Was habe ich für Chancen? Zur Zeit habe ich halt diesen Pflegevertrag mit der Option auf Übernahme. Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus und viele Grüße.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe, dass Sie über die angekündigten mehrfachen Weitergaben des Hundes und auch den Vorwurf an Sie als Pflegestelle ungeeignet seien, verärgert sind. Dies ist jedoch für die Frage, ob Sie den Hund zurückgeben müssen bzw. adoptieren können, nicht entscheidend, da sich der rechtliche und emotionslose Teil aus dem vorhandenen „Pflegestellenvertrag“ ergibt. Bei diesen Verträgen handelt es sich in der Regel um Verwahrungsverträge, bei denen der Tierschutzverein Eigentümer des Hundes bleibt und den Pflegestellenvertrag auch wieder beenden kann.
 
Anhand Ihres konkreten Vertrags könnte aber geprüft werden, wie die „Option auf Übernahme“ formuliert ist und welche Voraussetzungen für die Übernahme gelten sollen bzw. ob Sie diese vielleicht sogar schon erfüllt haben, so dass die Übernahme faktisch bereits stattgefunden hat, ohne dass ein entsprechender schriftlicher Übernahme-/Vermittlungsvertrag o.ä. aufgesetzt wurde.
 
Sollten Sie sich nicht zwischenzeitlich mit dem Tierschutzverein geeinigt haben und sollte der Hund herausgefordert werden, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.

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