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Rechtliche Einschätzung

von Valerie F.

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Fries, ich wende mich an Sie mit der Bitte um eine rechtliche Einschätzung zu meiner aktuellen Situation bezüglich meines Hundes, ist heute sechs Jahre alt und lebt seit dem 19. März 2020 durchgehend bei mir. Ich habe ihn damals über „Tierwelt“ gekauft. Der Kauf war rückblickend nicht seriös (Übergabe aus dem Kofferraum, Corona-Zeit), und leider wurde mir kein Kaufvertrag ausgehändigt. Es war mein erster Hund, und ich würde es heute nicht mehr so machen. Ich hatte bis vor Kurzem noch Bilder der damaligen Anzeige sowie eine Kontakt­nummer. Mein Expartner hatte jedoch Zugriff auf meine Medien und muss diese Daten gelöscht haben. Im Jahr 2020 hat mein Expartner mich zudem unter Druck gesetzt, den Hund bei der Stadt abzumelden, ohne seine Daten anzugeben. In den letzten drei Jahren hat er den Hund dann auf seinen Namen angemeldet. Die Tierarzt- und Haftpflichtversicherung laufen ebenfalls über ihn. Den Heimtierausweis hat er mir seit Jahren nicht mehr gezeigt; ich weiß, dass ich dort nicht eingetragen bin, da er in einem Streit eine Seite herausgerissen hat. Seitdem er merkt, dass ich mich endgültig trennen möchte, droht er mir massiv, mir den Hund wegzunehmen, mit der Begründung, ich hätte keine Nachweise, dass es mein Hund sei. Ich stehe aktuell im Kontakt mit dem Ordnungsamt, um zu klären, ob eine Ummeldung wieder auf mich möglich ist. Die Vorgangsnummer von damals habe ich noch in meinen E-Mails gefunden, weiß aber noch nicht, ob das rechtlich hilft. Meine zentrale Frage ist: Wie relevant sind formale Punkte wie Anmeldung, Versicherungen und Heimtierausweis vor Gericht oder bei der Polizei – und wie stark zählt, dass der Hund seit 2020 durchgehend bei mir lebt und von mir versorgt wird? Mir ist wichtig zu betonen, dass ich nicht die Absicht habe, meinem Expartner den Umgang mit dem Hund zu verweigern oder ihm den Hund „wegzunehmen“. Diese Intention geht ausschließlich von ihm aus. Erst rückblickend wird mir bewusst, wie sehr ich in den letzten Jahren beeinflusst und kontrolliert wurde. Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine rechtliche Einschätzung und Hinweise zum weiteren Vorgehen. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Gut ist, dass der Hund bei Ihnen lebt, also in Ihrem Besitz ist und das durchgängig seit vielen Jahren. Zusammen mit Ihrer Schilderung, dass Sie den Hund (anscheinend) allein gekauft haben, könnte für Sie die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB gelten.
 
Wenn er den Hund nun für sich allein beanspruchen und ihn Ihnen „wegnehmen“ möchte, müsste er diese gesetzliche Vermutung entkräften und nachweisen können, dass er Alleineigentümer ist.
 
Weil die Prüfung der Eigentumslage sehr kompliziert ist und wie die Beweiskraft der aufgezählten Punkte zu bewerten ist, lässt sich an dieser Stelle ohne Kenntnis der Einzelheiten nicht beurteilen. Wichtig zu wissen wäre auch, ob sie eine Art „Besuchs- oder Wechselmodell“ vereinbart haben, da Sie schreiben, dass sie ihm den Kontakt nicht verweigern oder ihm den Hund wegnehmen wollen.
 
Sichern Sie daher vorsorglich alle Unterlagen den Hund betreffend und die Korrespondenz mit Ihrem Ex-Freund als mögliche Beweismittel. Wenden Sie sich zur Einschätzung an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um in einem vertraulichen Gespräch das mögliche und sinnvolle weitere Vorgehen bzw. Ihre möglichen Abwehransprüche prüfen zu lassen.

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