zurück zur Übersicht Hundesteuer 16.01.2026 von Jana B. Hallo, Ich habe eine Frage zur Hundesteuer. Folgende Situation ist bei uns der Fall. Der Hund lebt bei meinen Eltern und die wohnen in einer anderen Gemeinde. Der Hund ist auch oft bei mir Tagsüber. Impfpass und Tasso Registrierung laufen ebenfalls auf mich. In welcher Gemeinde meldet man den Hund für die Hundesteuer an. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Antwort findet sich in den beiden einschlägigen Hundesteuersatzungen, da die Hundesteuerpflichtigkeit in der Regel gerade nicht an das Eigentum an dem Hund, sondern an die tatsächliche Aufnahme und Haltung des Hundes in einen Haushalt anknüpft. Die jeweiligen Satzungen definieren, wer Steuerschuldner ist und auch ob z.B. auch Pflegehunde versteuern werden müssen und ab welchem Zeitraum, etc. Da Sie schreiben, dass der Hund bei Ihren Eltern lebt, werden diese nach der dortigen Satzung wohl steuerpflichtig sein, ob Sie durch die regelmäßige Betreuung des Hundes tagsüber in Ihrer Gemeinde ebenfalls unter die Steuerpflichtigkeit fallen könnten, müssten Sie bei Bedarf bei der Verwaltung Ihres Wohnortes erfragen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Antwort findet sich in den beiden einschlägigen Hundesteuersatzungen, da die Hundesteuerpflichtigkeit in der Regel gerade nicht an das Eigentum an dem Hund, sondern an die tatsächliche Aufnahme und Haltung des Hundes in einen Haushalt anknüpft. Die jeweiligen Satzungen definieren, wer Steuerschuldner ist und auch ob z.B. auch Pflegehunde versteuern werden müssen und ab welchem Zeitraum, etc. Da Sie schreiben, dass der Hund bei Ihren Eltern lebt, werden diese nach der dortigen Satzung wohl steuerpflichtig sein, ob Sie durch die regelmäßige Betreuung des Hundes tagsüber in Ihrer Gemeinde ebenfalls unter die Steuerpflichtigkeit fallen könnten, müssten Sie bei Bedarf bei der Verwaltung Ihres Wohnortes erfragen.