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Futterbeitrag für Streunerkatzen

von Regine N.

Sehr geehrte Damen und Herren, seit mehr als 12 Jahren habe ich ca. 4 bis später 9 Streuner-Katzen gefüttert. Seit Herbst 2025 hat die Fütterung die Streunerhilfe übernommen. Aus gesundheitlichen Gründen wurde die Fütterung ab Herbst 2025 von der Streunerhilfe vollständig übernommen. Die Streunerhilfe erwartet nun eine finanzielle Beteiligung an den Futterkosten. Da ich die von der Streunerhilfe aufgewendeten Fütterungskosten (beziffert auf rd. 180 Euro /Monat) nicht übernehmen kann, einigten wir uns mehr oder weniger auf einen Pauschalbetrag in Höhe von 50 Euro meinerseits. In den ganzen Jahren war ich zwar den Anfeindungen der benachbarten Grundstückseigentümer ausgesetzt, dass ich mit der Fütterung irgendeine Verpflichtung eingehe, hat mir niemand mitgeteilt. Ich habe mich in all den Jahren immer wieder vergeblich an die Kreistierärztin, verschiedene Tierheime usw. gewendet und keinerlei Hilfe oder Unterstützung erhalten. Allerdings bin ich zunehmend nicht mehr bereit, diesen Betrag weiterhin an die Streunerhilfe zu zahlen. Meine Finanzen lassen mir aufgrund gesundheitlicher Probleme und benötigter Hilfen, die ich aus eigener Tasche komplett zahlen muss, keinen Spielraum. Ich bin von der Fütterung vollständig ausgenommen, der Kontakt zu den Tieren ist komplett abgerissen. Soll aber dafür zahlen. Eine Rücksprache mit meiner Rechtsanwältin kam zu keinem Ergebnis, da es rechtlich wohl eine Grauzone ist. Wie soll ich mich bitte weiterhin verhalten? Für eine monatliche Spende an die Streunerhilfe wäre ich bereit, allerdins geht das nur im Rahmen meiner finanziellen Möglichkeiten. Die geforderten 50 Euro sind für mich zuviel. Mittlerweile muss ich für gesundheitliche Dinge wesentlich mehr finanzielle Aufwendungen aufbringen als früher. Bisher konnte zwischen der Streunerhilfe und mir keine zufriedenstellende Einigung erzielt werden. Für eine Antwort zu meinem Problem wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie schreiben, dass bisher keine Einigung erzielt werden konnte und Sie bereits eine Anwältin beauftragt/befragt haben, nehme ich an, dass es bereits einen Rechtsstreit zwischen Ihnen und dem Verein gibt. Ohne die Einzelheiten und Verfahrensstand zu kennen ist daher nur eine sehr allgemeine Antwort möglich.
 
Die Tierschutz könnte (nur) dann auf die weitere Zahlung der 50,00 € bestehen und notfalls einklagen, wenn er nachweislich einen Zahlungsanspruch gegen Sie hätte. Ein solcher Anspruch könnte sich entweder aus einem gesetzlichen Grund oder einer verbindlichen Vereinbarung/einem Vertrag zwischen Ihnen und dem Tierschutz ergeben. Wichtig zu wissen wäre daher, was genau Sie im Herbst 2025 mit der Tierhilfe vereinbart haben und was sich rechtlich daraus ergeben könnte, dass Sie sich mit der Tierhilfe „mehr oder weniger auf einen Pauschalbetrag in Höhe von 50 Euro“ statt der geforderten 180,00 € geeinigt zu haben scheinen und wie diese Vereinbarung (nachträglich) geändert oder aufgehoben werden könnte.
 
 

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