zurück zur Übersicht Drohungen gegen meinen Hund 20.01.2026 von Lena T. Liebes TASSO-Team, bevor ich mich an Polizei oder Ordnungsamt wende, möchte ich Sie um eine Einschätzung bitten: Mein Hund wurde von einem Nachbar (ca. Mitte 50) mehrfach bedroht. Hintergrund ist eine längere Geschichte, in Kürze: Mein Hund reagiert inzwischen auf den kläffenden, an der Flexileine ohne Beachtung gehaltenen Hund eines Nachbarn aggressiv. Im unangleinten Spiel mit einem anderen Hund, hörte meiner diesen, rannte hin und ich hinterher. Ich versuchte, die Situation ruhig zu klären und bat, den Hund des Nachbarn auf Verletzungen zu untersuchen, da dieser sagte, sein Hund sei gebissen worden. Darauf ging er nicht ein, beschimpft mich laut und drohte mehrfach, dass er das nächste Mal ein Messer dabei haben und meinen Hund abstechen würde (Zeugen vorhanden). In den Folgetagen war der Nachbar mit einem Spazierstock (als Waffe) unterwegs. Die Familie ist mit der Haltung des Hundes in der Nachbarschaft bekannt und ihm wird die Drohung zugetraut. Für einen Rat Ihrerseits wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichem Gruß Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Angst, dass Ihr Hund tatsächlich verletzt wird. Grundsätzlich darf niemand einem Tier unnötig Leiden, Schmerzen oder Qualen zufügen (§ 1 Tierschutzgesetz). Eine Einschätzung, ob nach seiner Drohung eine Anzeige bei der Polizei oder dem Ordnungsamt sinnvoll ist oder im Gegenteil den vorhandenen aggressiven Konflikt noch weiter anfacht und ein anderer Weg erfolgversprechender wäre, lässt sich an dieser Stelle nicht beurteilen, insbesondere, da Sie schreiben, dass es eine längere Vorgeschichte zwischen den beiden Hunden bzw. Ihnen und dem Hundehalter gibt und Ihr Hund tatsächlich mittlerweile aggressiv auf den anderen Hund reagiert. Da Sie recht wage schreiben, die Familie sei „mit der Haltung des Hundes in der Nachbarschaft bekannt“, schließen sich wenn möglich mit anderen Betroffenen oder sogar geschädigten Hundehaltern aus der Nachbarschaft zusammen. Lassen Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf zu dem möglichen und sinnvollen weiteren Vorgehen beraten, spätestens jedoch, falls der Hundehalter seine martialische Drohung tatsächlich wahr macht und Ihren Hund verletzt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Angst, dass Ihr Hund tatsächlich verletzt wird. Grundsätzlich darf niemand einem Tier unnötig Leiden, Schmerzen oder Qualen zufügen (§ 1 Tierschutzgesetz). Eine Einschätzung, ob nach seiner Drohung eine Anzeige bei der Polizei oder dem Ordnungsamt sinnvoll ist oder im Gegenteil den vorhandenen aggressiven Konflikt noch weiter anfacht und ein anderer Weg erfolgversprechender wäre, lässt sich an dieser Stelle nicht beurteilen, insbesondere, da Sie schreiben, dass es eine längere Vorgeschichte zwischen den beiden Hunden bzw. Ihnen und dem Hundehalter gibt und Ihr Hund tatsächlich mittlerweile aggressiv auf den anderen Hund reagiert. Da Sie recht wage schreiben, die Familie sei „mit der Haltung des Hundes in der Nachbarschaft bekannt“, schließen sich wenn möglich mit anderen Betroffenen oder sogar geschädigten Hundehaltern aus der Nachbarschaft zusammen. Lassen Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf zu dem möglichen und sinnvollen weiteren Vorgehen beraten, spätestens jedoch, falls der Hundehalter seine martialische Drohung tatsächlich wahr macht und Ihren Hund verletzt.